Fraktion:
Der Begriff Fraktion bezeichnet:
· Einen freiwilligen Zusammenschluss von Abgeordneten zur Durchsetzung ihrer politischen Interessen und Ziele in einem Parlament: siehe Fraktion (Politik), Fraktion (Bundestag)
· Allgemein eine Gruppe von Personen innerhalb einer übergeordneten Gemeinschaft (z. B. eines Vereines), die eigenständige Interessen verfolgt:
Koalition:
Eine Koalition ist ein Zusammenschluss von politischen Parteien oder Personen zur Durchsetzung bestimmter Ziele, vergleichbar einem Bündnis.
Parteien koalieren miteinander, um eine stabile Regierung zu bilden. Dies ist nötig, weil - besonders in politischen Systemen mit Verhältniswahlrecht - eine Partei alleine nur selten über die dafür nötige Absolute Mehrheit an Mandaten im Parlament verfügt. Hat keine der Parteien die Absolute Mehrheit erreicht, folgen die s.g. Sondierungsgespräche, in denen zunächst inhaltliche Aspekte für eine gemeinsame Koalition ausgelotet werden. Die aktivere Rolle liegt hierbei vor allem bei der Partei mit der höchsten Anzahl an Mandaten, da diese im Allgemeinen die zentrale Rolle in einer Koalition übernimmt und in Normalfall auch den entsprechenden Regierungschef (auf Bundesebene Kanzler) stellt.
Durch den Abschluss eines Koalitionsvertrages zwischen zwei oder mehreren Parteien wird die mittel- bis langfristige Zusammenarbeit einer Koalitionsregierung während der nächsten Legislaturperiode geregelt. Der Koalitionsvertrag gibt gewöhnlich einen Überblick über die Gesetzesvorhaben der aus der Koalition hervorgehenden Regierung. Verschiedene mögliche Formen sind dabei in Deutschland die Große Koalition (Schwarz-Rot), Rot-Grüne Koalition, Schwarz-Gelbe Koalition, Sozialliberale Koalition (Rot-Gelb), Ampelkoalition (Rot-Gelb-Grün), Rot-Rote Koalition oder Schwarz-Grüne Koalition. Nach der Bundestagswahl 2005 wurde der Begriff Jamaika-Koalition, auch "Schwampel" (schwarze Ampel) genannt, in die Diskussion eingeführt.
Opposition:
Der Begriff Opposition (v. spätlat.: oppositio das Entgegengesetzte) bezeichnet:
· eine sich in einem entsprechenden Verhalten äußernde gegensätzliche Auffassung
· in der Politik eine Partei oder Gruppe, die der herrschenden Politik Widerstand und Ablehnung entgegenbringt.
· in der traditionellen Logik den (konträren, kontradiktorischen, subkonträren) Gegensatz zweier Aussagen: Opposition (Logik)
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