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Die einzelnen im Bundesrat vertretenen Länder allein, können keinen Gesetzentwurf einbringen, dies kann nur der Bundesrat im ganzen. D.h., der Gesetzentwurf eines Landes wird nur zum Gesetzentwurf des Bundesrates, wenn sich alle anderen Länder diesem anschließen. Ein Gesetzentwurf des Bundesrates wird der Bundesregierung zur Stellungnahme überwiesen. Die Bundesregierung leitet diesen dann dem Bundestag zu. | |||
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