- hat allgemeine Bestimmungen über Vergabe von Bauleistungen zum Inhalt, d,h. er regelt das Verfahren, das bei der Vergabe von Bauleistungen vor Vertragsabschluß einzuhalten ist.
- das Verfahren beginnt mit der Ausschreibung und endet mit dem Zuschlag, der
rechtlich die Annahme des Vertragsangebotes des Bieters durch den AG bedeutet.
- wird kein Bestandteil des Bauvertrages