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Grundsätzlich ist es untersagt. Jeder Gastgewerbebetreiber muß eine "ohne" gesottenes Entgelt benutzbare Toilettanlage für seine Gäste haben. Ausgenommen davon sind Kleinlokale (nicht mehr als 8 Sitzplätze) auch Theater- oder Kinobuffets und die Eissalons. Ein Benützungsgelt für die WC- Anlage darf auch nur verlangt werden, wenn das Lokal in oder in der nähe eines Bahnhofs oder Flugplatzes ist. | |||
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