Die Fehlgeburt kann je nach bestehender Schwangerschaftswoche mit unterschiedlichen Medikamenten angeregt werden.
Der medikamentöse Schwangerschaftsabbruch wird vor allem bei weit fortgeschrittenen Schwangerschaften vorgenommen, da das Kind wegen der Größe nicht mehr ohne hohes Risiko für die Schwangere entfernt werden kann.
Dabei handelt es sich um Hormone, die entweder als Tablette direkt vor den Muttermund gelegt oder als Gel in den Gebärmutterhals eingespritzt werden. Es kommt dadurch zu regelmäßigen Wehen und zur Ausstoßung des Kindes. Die wehenanregenden Medikamente können auch über eine Infusion zugeführt werden. Gelegentlich müssen auch mehrere Arten der Medikamentengabe kombiniert werden. Nach der Ausstoßung ist meistens noch eine Ausschabung notwendig, um eventuell zurückgebliebene Gewebereste zu entfernen.
Auch dabei kann es zur Geburt eines lebenden Kindes kommen.
- Das Beratungsgespräch ist kostenlos.
- Die Abtreibung findet entweder in einem Krankenhaus statt, dass die Erlaubnis hat, Abtreibungen durchzuführen, oder in einer gynäkologischen Praxis statt.
- Eine Abtreibung aus medizinischer oder kriminologischer Indikation wird von den Krankenkassen bezahlt.
- Andere Abtreibungen zahlt die Frau selber, außer, wenn sie zu wenig verdient, dann zahlen die Krankenkassen auch.
- Es können während des Abbruchs vereinzelt zu Störungen kommen, die aber meist sofort erkannt und behandelt werden.
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