Das Amt des Hohen Kommissars für Nationale Minderheiten wurde im Zuge der Konferenz von Helsinki 1992 eingerichtet. Der Hohe Kommissar ist \"ein Instrument zur Konfliktverhütung zum frühestmöglichen Zeitpunkt.\" Er ist für Spannungen zuständig, \"die sich noch nicht über ein Frühwarnstadium hinaus entwickelt haben, die jedoch nach Einschätzung des Hohen Kommissars das Potential in sich bergen, sich im KSZE-Gebiet zu einem den Frieden, die Stabilität und die Beziehungen zwischen Teilnehmerstaaten beeinträchtigenden Konflikt zu entwickeln\". Es gehört nicht zu seinen Aufgabenbereichen, sich mit Minderheiten zu beschäftigen, die terroristische Handlungen praktizieren. Der Sitz des Hohen Kommissars ist das Büro für demokratische Institutionen und Menschenrechte (BMDIR) in Warschau. Er wird vom Ministerrat ernannt.
Seine Amtszeit beträgt drei Jahre. Die Informationen des Kommissars können aus jeder Quelle kommen, wie zum Beispiel Medien, nichtstaatliche Gruppen und Verbände oder religiöse Organisationen nationaler Minderheiten. Von Gruppen oder Personen, die Terrorismus oder Gewalt ausüben oder ihr zustimmen, nimmt der Hohe Kommissar keine Informationen entgegen. \"Der Hohe Kommissar wahrt den vertraulichen Charakter der Informationen.\" Erkennt der Kommissar eine friedensbedrohliche Spannung kann er eine Frühwarnungs-Erklärung abgeben, die an den Ausschuß Hoher Beamter weitergeleitet wird. Dieser entscheidet dann die weiteren Schritte, die unternommen werden sollen.
(siehe Anhang, Schaubild 6)
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