Startseite   |  Site map   |  A-Z artikel   |  Artikel einreichen   |   Kontakt   |  
  


recht artikel (Interpretation und charakterisierung)

Währungsunion

Gesellschafterpflichten:


1. Finanz
2. Reform

. Die Leistung der übernommenen Einlage ist die vermögensrechtliche Hauptverpflichtung des Gesellschafters. Diese ergibt sich aus dem Gesellschaftsvertrag oder aus der Übernahme einer Stammeinlage im Zuge der Kapitalerhöhung (Aufgeld). Sacheinlagen sind grundsätzl sofort bei der Gründung einzubringen., der Rest erfolgt nach der gesellschaftsvertraglichen Vereinbarung. Erfüllt ein Gesellschafter seine Verpflichtung nicht, so kann die Einlage klageweise eingefordert werden oder durch das Kaduzierungsverfahren (idF verliert der Gesellschafter sämtliche Rechte, die GmbH haftet weiter, es besteht eine Haftung aller Rechtsvorgänger des ausgeschlossenen Gesellschafters; uU ist der Anteil zu verwerten und kann eine Stammeinlage nicht vom bezeichneten Zahlungspflichtigen erfüllt werden, haben die übrigen Gesellschafter den Fehlbetrag der Stammeinlagen aufzubringen. Der Ausgeschlossene verliert seinen Anteil und haftet weiter für den rückständigen Betrag und zukünftig fällige Einzahlungen.
. Nachschußpflicht: Im Gesellschaftsvertrag kann bestimmt werden, daß Nachschüsse durch Gesellschafterbeschluß eingefordert werden können. Nachschüsse sind ein Investitionsdarlehen an die GmbH, um ihr vorübergehend Mittel zur Verfügung zu stellen. Ihre Einforderung kann etwa zur Deckung von Bilanzverlusten erfolgen, sie führt zu keiner Erhöhung des Geschäftsanteils. Eine spätere Einführung einer Nachschußpflicht ist durch eine Änderung im Gesellschaftsvertrag möglich, ebenso eine Rückzahlung von Nachschüssen, sofern diese nicht zur Verlustabdeckung erforderlich sind.
. Treuepflicht: Allgemeiner gesellschaftsrechtl Grundsatz; treuwidrige Beschlüsse sind anfechtbar und kann weiters zu Schadenersatzverpflichtungen eines Gesellschafters führen.
. Besondere Pflichten: können sich aus dem Gesellschaftsvertrag ergeben.
. Das Durchgriffsproblem: Für Schulden der GmbH hafen Gesellschafter grundsätzlich nicht, uU wird jedoch ein Haftungsdurchgriff durchgeführt: bei qualifizierter Untekapitalisierung, Vermögens- bzw Sphärenmischung (kein Trennungsprinzip möglich), \"mißbräuchliche Verwendung\".

 
 

Datenschutz
Top Themen / Analyse
indicator Vorbescheid
indicator Die Vermittler an der Wertpapierbörse
indicator Die Organisation & Gliederung
indicator Fähigkeiten eines Juristen für den Journalistenberuf
indicator Warum Jura ? - Warum Journalismus ?
indicator Abwicklung der Wertpapiergeschäfte
indicator Maßregeln der Besserung und Sicherung
indicator Der Aufbau des BGB
indicator VOLKSABSTIMMUNG ÜBER DEN EURO?
indicator Ausnahmen vom Grundsatz


Datenschutz
Zum selben thema
icon Erklärung
icon Straftat
icon Integration
icon Staat
icon Koalition
icon Regierung
icon Sozial
icon Arbeitslosenquote
icon Untersuchung
icon Altersteilzeit
icon Verfassung
icon Pflicht
icon Umstellung
icon Organe
icon Politik
icon Unerlaubten
icon Ordnungswidrigkeit
icon Parlament
icon Fraktion
icon Opposition
icon Arbeit
icon Menschenrechtsverletzung
icon Gesetz
icon Versicherung
icon Einkommen
icon Demokratie
icon Währungsunion
icon Gebühren
icon Widerruf
A-Z recht artikel:
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #

Copyright © 2008 - : ARTIKEL32 | Alle rechte vorbehalten.
Vervielfältigung im Ganzen oder teilweise das Material auf dieser Website gegen das Urheberrecht und wird bestraft, nach dem Gesetz.
dsolution