Die Strafbestimmung gegen "Preistreiber" ist seit 1992 abgeschafft. Gegen überhöhte Preise im Lokal hilft also nur eines - nicht mehr hingehen. Jedes Lokal, wo es auch warme Speisen gibt, muß eine Speisekarte mit den aktuellen Preisen in der Nähe des Eingangs anbringen, so daß man Preisniveau bereits von außen beurteilen kann. Außerdem muß ihnen jeder Wirt vor der Bestellung von Speisen oder auch bei Getränken unaufgefordert ein Preisverzeichnis vorlegen. Wenn Sie merken, die Preise sind zu hoch, dann können Sie eigenmächtig aufstehen und das Lokal verlassen, aber nach der Bestellung ist es zu spät.
Ein gesetzlicher eingriff in die Preisgestaltung besteht noch:
Jeder Wirt muß mindestens zwei alkoholfreie Getränke zum selben oder zu einem niedrigeren preis anbieten, als das billigste alkoholische Getränk (jeweils auf einen Liter aufgerechnet). Damit soll Vor allem Jugendlichen der finanzielle Anreiz zum Alkerholkonsum genommen werden.
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