Startseite   |  Site map   |  A-Z artikel   |  Artikel einreichen   |   Kontakt   |  
  


recht artikel (Interpretation und charakterisierung)

Stille gesellschaft (gesellschafter haben keine kaufmannseigenschaft)


1. Finanz
2. Reform

Art: Unvollkommene Gesellschaft

Firma:
Gesellschaftsverhältnis kommt in der Firma (des Geschäftsinhabers) nicht zum
Ausdruck, jeder neue Gesellschafter bildet eine neue Stille Gesellschaft


Haftung:
Der Stille Gesellschafter haftet Dritten gegenüber nicht, jedoch
Verlustmöglichkeit bis zum Betrag der Einlage (kann vertraglich ausgeschlossen
werden), nur mit seiner Einlage beteiligt nicht am Wertzuwachs, Haftung auf

Einlage beschränkt


Geschäftsführung:
Der Stille Gesellschafter hat keinen Einfluß auf die Geschäftsführung

Mitarbeit:
Nicht zur Mitarbeit berechtigt bzw. verpflichtet, hat nur Anspruch auf Abschrift
der Bilanz und Einsicht in die Bücher zur Kontrolle des Jahresabschlusses

Vorteile:

Beteiligung ohne Pflicht zur Mitarbeit
Beschränkung der Haftung
Geheimhaltungsmöglichkeiten der Beteiligung gegenüber Dritten (Bsp. s BS 17)


Für die Ges.:
Mehr Eigenkapital, ohne Geschäftsleitung mit anderen Personen teilen zu müssen
Beteiligung scheint nach Außen nicht auf


Nachteile:
Geringe Kontrollmöglichkeit
keine Beteiligung am Wertzuwachs der Ges.

 
 

Datenschutz
Top Themen / Analyse
indicator Gesellschaft und Wirtschaft im ancien regime
indicator Die Prokura
indicator Die fünf Schritte der Gründung eines nicht protokolierten Einzelunternehmens
indicator Wahl der Verfassungsrichter
indicator Die beiden Raubüberfälle
indicator Entgeltsicherung
indicator Gesetzlicher Kampf gegen Ecstasy und Co.
indicator Absaug-Methode
indicator Vergleich der deutschen Verfassungen von 1871, 1919 und 1949
indicator Gesatztes Recht


Datenschutz
Zum selben thema
icon Erklärung
icon Straftat
icon Integration
icon Staat
icon Koalition
icon Regierung
icon Sozial
icon Arbeitslosenquote
icon Untersuchung
icon Altersteilzeit
icon Verfassung
icon Pflicht
icon Umstellung
icon Organe
icon Politik
icon Unerlaubten
icon Ordnungswidrigkeit
icon Parlament
icon Fraktion
icon Opposition
icon Arbeit
icon Menschenrechtsverletzung
icon Gesetz
icon Versicherung
icon Einkommen
icon Demokratie
icon Währungsunion
icon Gebühren
icon Widerruf
A-Z recht artikel:
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #

Copyright © 2008 - : ARTIKEL32 | Alle rechte vorbehalten.
Vervielfältigung im Ganzen oder teilweise das Material auf dieser Website gegen das Urheberrecht und wird bestraft, nach dem Gesetz.
dsolution