Das gesatzte recht ist das "Subjektive Recht", darunter verstehen wir das von einer Menschengruppe bzw. einer einzigen Person aufgestellte und aufgeschriebene Gesetz. Diese Vorschrift muß von den Bürgern beachtet werden, jegliche Art von Verstößen wird mit einer angesetzten Strafe geahndet. Die Erfüllung der Gesetze wird durch staatliche Organe erzwungen.
3.1 positive Recht
Das positive Recht nennt man die in einer Gemeinschaft geltende Rechtsordnung, sie ist der Gegensatz zu dem von manchen angenommenen Naturrecht. Das positive Recht bedeutet aber nicht, daß es das gute Recht ist.
3.2 vorübergehende Recht
Die Rechte die von Menschen festgesetzt wurden sind wie das Leben vergänglich, nach dem die eine Staatsstrucktur abgesetzt wird, werden auch die Gesetze und Rechte gewechselt. Das Gegenteil dazu ist das ewige Recht, das von Tradition zur Tradition weitergegeben wird.
3.3 Sitte
Sitte und Recht sind ferner Sollensanforderungen, die von der Außenwelt an den Menschen herangetragen werden. Dementsprechend haben sie Druckmittel, die die Zweifelnden oder Widerstrebenden zur Befolgung ihrer Gebote Veranlassen sollen. Wer Sitte mißachtet, wird von der Gesellschaft mißbilligt und oft gemieden. Das besondere Charakteristikum der Rechtsordnung liegt darin, dass sie Notfalls mit organisiertem Zwang durchgesetzt wird.
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