Es handelt sich hierbei um die gemeinsamen Auffassungen der universellen Staatengemeinschaft, die in der
"Decleration on Principles of International Law concerning friendly Relations and Co-operation among States in accordance with the Charter of the United Nations" (1970) bzw. der
"KSZE-Schlussakte von Helsinki" (1975) niedergelegt sind.
Als Grundregeln gelten
das Verbot der Gewaltanwendung und -androhung
das Verbot der Einmischung in die inneren Angelegenheiten der Staaten
die friedliche Beilegung internationaler Streitigkeiten
die Pflicht zur Zusammenarbeit zwischen den Staaten
die Gleichbehandlung und Selbstbestimmung der Völker
die Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten
die souveräne Gleichheit der Staaten und die Achtung der Souveränität innewohnenden Recht sowie
die Erfüllung völkerrechtlicher Verpflichtungen nach Treu und Glauben.
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