Ein Gesetzentwurf aus der Mitte des Bundestages wird direkt in den Bundestag eingebracht. Es ist die einzige Möglichkeit für die Opposition, Gesetzentwürfe im Bundestag einzubringen, es sei denn, die Opposition ist mit der Mehrheit im Bundesrat politisch identisch (wie z.B. jetzt in der 13. Wahlperiode).
Zu den Gesetzentwürfen aus der Mitte des Bundestages zählen auch die sog. verkappten Regierungsentwürfe. Dabei werden Gesetzentwürfe, z.B. wegen ihrer Eilbedürftigkeit, nicht von der Bundesregierung, sondern von den Mehrheitsfraktionen als Entwurf aus der Mitte des Bundestages eingebracht. So erspart man sich den ersten Durchgang im Bundesrat, was aber eigentlich nicht im Sinne unserer Demokratie ist, da so die Rechte des Bundesrates beschnitten werden.
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