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recht artikel (Interpretation und charakterisierung)

Reform

Senkung der lohnnebenkosten durch eine ökologische steuer


1. Finanz
2. Reform

Die neue Bundesregierung will Beschäftigung fördern und umweltfreundliches Handeln
belohnen. Dazu werden wir eine ökologische Steuer- und Abgabenreform durchführen.
Mit der ökologischen Steuer- und Abgabenreform setzen wir marktwirtschaftliche Anreize für
die Entwicklung energiesparender und umweltschonender Produkte und neuer
Produktionsverfahren und für ein umweltbewußtes Verhalten der Verbraucherinnen und
Verbraucher. Die ökologische Steuer- und Abgabenreform ist ein marktwirtschaftliches
Instrument moderner Technologie- und Industriepolitik. Sie fördert den Strukturwandel und

schafft neue Arbeitsplätze.
Die neue Bundesregierung wird dafür sorgen, daß die Sozialabgaben gesenkt werden.
Die Entlastung der Arbeit durch eine Senkung der gesetzlichen Lohnnebenkosten ist ein
Eckpfeiler unserer Politik für neue Arbeitsplätze.
Dazu werden wir zum einen Strukturreformen durchführen, um die Zielgenauigkeit und
Wirtschaftlichkeit der sozialen Sicherungssysteme zu verbessern. Zum anderen werden wir
die gesetzlichen Lohnnebenkosten im Rahmen einer ökologischen Steuer- und
Abgabenreform senken. Wir werden die Sozial¬versicherungsbeiträge von heute 42,3 Prozent
des Bruttolohns durch die Einnahmen aus der ökologischen Steuerreform auf unter 40 Prozent
senken. Das entlastet Beschäftigte und Unternehmen.
Die konkrete Ausgestaltung der ökologischen Steuer- und Abgabenreform erfolgt
wirtschaftspolitisch vernünftig und sozial verträglich. Die neue Bundesregierung wird eine
soziale Flankierung der ökologischen Steuerreform sicherstellen. Dabei wird berücksichtigt,
inwieweit die Haushalte bereits durch die große Steuerreform, die Senkung der Sozialbeiträge
oder durch andere Reformen entlastet werden.
Die Finanzmittel aus der Belastung des umweltschädlichen Energieverbrauchs werden im
Rahmen der Steuer- und Abgabenreform in vollem Umfang an Bürgerinnen und Bürger und
an die Unternehmen zurückgegeben. Entscheidend für den ökonomischen und ökologischen
Erfolg der Steuer- und Abgabenreform sind ihre Berechenbarkeit sowie ausreichende
Anpassungszeiträume.
Unser Ziel ist eine in zeitlich vorgegebenen Schritten kalkulierbare Belastung des
Energieverbrauchs. Diese Grundidee wird bereits in anderen Mitgliedstaaten der
Europäischen Union, wie z.B. Großbritannien, praktiziert.
Das Ziel, die Sozialversicherungsbeiträge auf unter 40 Prozent zu senken, wollen wir in drei Schritten erreichen. In einem ersten Schritt werden wir 1999 die Sozialversicherungsbeiträge um 0,8 Prozentpunkte senken. Hierfür sind die Erhöhung der Mineralölsteuer für Kraftstoffe um 6 Pfennig pro Liter, eine Anhebung der Steuer auf Heizöl um 4 Pfennig pro Liter, bei Gas um 0,32 Pfennig pro kWh und für Strom um 2 Pfennig pro kWh vorgesehen.
In der Stromerzeugung eingesetzte Energieträger werden ausschließlich über die Besteuerung des Stroms erfaßt. Wegen der noch ausstehenden europäischen Harmonisierung der
Energiebesteuerung wird in diesem ersten Schritt die energieintensive Wirtschaft bei Heizöl,

Gas und Strom nicht belastet.
Wir werden den Einsatz regenerativer Energieträger fördern und diese durch die ökologische
Steuerreform nicht belasten. Damit verbessern wir die preisliche Wettbewerbsfähigkeit der
Erzeugung und des Handels erneuerbarer Energien. Auch für die Stromerzeugung aus
Kraftwerken mit hohen Wirkungsgraden werden wir Anreize schaffen.
Dieses Konzept einer ökologischen Steuer- und Abgabenreform entspricht in den Grundzügen
den Vorschlägen der Europäischen Kommission zur Harmonisierung der Energiebesteuerung,
die auch eine Besteuerung des Stromverbrauchs vorsehen.

Die neue Bundesregierung wird mit der Übernahme der EU-Präsidentschaft am 1. Januar
1999 entschieden darauf hinwirken, daß die europäische Harmonisierung der
Energiebesteuerung beginnt. Dabei sollen die bisherigen Vorschläge der EU- Kommission
ökologisch wirksamer ausgestaltet werden. Die neue Bundesregierung wird die
Ratspräsidentschaft der EU für eine europäische Initiative zur Abschaffung der
Steuerbefreiung für Kerosin, Schiffsbrennstoffe und für das Herstellerprivileg auch auf
internationaler Ebene nutzen.
Die Entscheidung über die konkrete Ausgestaltung der beiden weiteren Schritte der
ökologischen Steuerreform zur zusätzlichen Senkung der gesetzlichen Lohnnebenkosten auf
unter 40 Prozent kann erst Mitte 1999 getroffen werden, wenn die Ergebnisse der deutschen
EU-Ratspräsidentschaft vorliegen. Bei der konkreten Ausgestaltung dieser Schritte muß auch
die konjunkturelle Lage und die Preisentwicklung auf den Energiemärkten berücksichtigt werden.

 
 

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