Über diesen, zugleich wichtigsten Aufgabenbereich wurde schon ausführlich berichtet. Der Ordnung wegen soll er aber noch einmal kurz erwähnt werden.
Ethik-Kommissionen sind also an jenen Krankenanstalten vorgeschrieben, an denen Prüfungen von Arzneimitteln durchgeführt werden. Ihre Aufgabe soll "Überlegung ("consideration"), Begutachtung ("comment") und Orientierung ("guidance") sein." (Amelung, 103). Ein interdisziplinär zusammengesetztes Gremium wägt zum Schutz der Probanden das Risiko ab und überprüft, ob alle seine Rechte gewahrt werden.
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