1.2.1 Übersicht
Bestimmte Mindestbestandteile eines Kaufvertrags schreibt schon ABGB vor. Einige weitere Bestandteile sind jedoch im Geschäftsverkehr üblich und sollten auch bei privaten Käufen zumindest dann vereinbart werdn, wenn es sich um wertvolle Gegenstände handelt.
Zu beachten ist auch, daß eine Anfrage des Käufers, ob eine bestimmte Ware geliefert werdsen kann, als kein ausreichender "Antrag" gilt.
|