Startseite   |  Site map   |  A-Z artikel   |  Artikel einreichen   |   Kontakt   |  
  


recht artikel (Interpretation und charakterisierung)

Ordnungswidrigkeit

Privatisierung des internet: veränderung der besitzverhältnisse der Übertra-gungswege


1. Finanz
2. Reform

Angesichts des Staatshaushaltsdefizits der USA verwundert es nicht, daß die US-Regierung die Finanzierung des Internet von der staatlichen Organisation NSF auf privatwirtschaftliche Unternehmen übertrug. Ein erster und gravierender Schritt war das bereits beschriebene \"sunset schedule\" für das NSFNet und der damit verbundene Rückzug der staatlichen Förderung für das Internet. Die NSF fungierte bis zur Einstellung ihres Backbones als wichtiger - und einziger nicht-privatwirtschaftlicher - Bereitsteller von Datenübertragungs¬wegen.

Im Internet traten an die Stelle des NSFNet \"fünf private Telephonkonzerne wie Alternet, ANS, MCI und Sprint, die nun den sogenannten Internet-Backbone betreiben. Firmen wie IBM und MCI haben nun das Sagen.\" Vor allem MCI hat mit 40% des gesamten Internet¬verkehrs (Eigenangabe) eine tragende Rolle bei den Betreibern .

Zu dieser Entwicklung kommt auch noch eine Wende in der US-Telekommunikationspoli¬tik, die neue Regulierungsmodelle mit einem Schwerpunkt auf Deregulierung entwickelt . Parallel dazu fallen in der Europäischen Union 1998 die Netz- und Telefondienstmonopole. Die Telekommunikation wird eine \"durch Privatisierung, Deregulierung und Globalisierung weltweit im totalen Umbruch stehende Branche\" . Das alles sind Teile der erwarteten Bildung einer sogenannten Multimediabranche, die vermutlich die Bereiche Telekommuni¬kation, Fernsehen und Computer beinhalten und umstrukturieren wird . Diese neue Struktur wird Schwemmle zufolge nicht mehr nach den drei genannten Branchen unter¬scheiden, sondern zwischen den Segmenten Multimedianetze, Endgeräte und Dienstleistun¬gen/Inhalte, die offline und online betrieben und an private und geschäftliche Anwender verkauft werden . Eine ähnliche Struktur sehen Bane et al. entstehen, die jedoch spezifi¬scher zwischen den Marktsegmenten Content (Inhalt), Packaging (Bündelung und Präsen¬tation von Inhalten), Transmission network (Übertragungsnetzwerke), Manipulation infra¬structure (Software und speichernde Hardware) sowie Terminals (Endgeräte) unterschei¬den .

Der erste Schritt zur Schaffung dieser neuen Metabranche ist die Bildung strategischer Allianzen, die z.Zt. noch vornehmlich in der sich umstrukturierenden Telekommunikations¬branche stattfindet, aber ansatzweise auch Konzerne aus den genannten Branchen, sowie Handelsunternehmen und finanzstarke Mischkonzerne einbezieht. Ziel der jeweiligen Akteure ist es, möglichst umfassende Netzinfrastrukturen (breit- und schmalbandige Netze, Funk- und Satellitenverbindungen) zu erreichen, möglichst viele und attraktive Dienstlei¬stungen und Inhalte sowie Hard- und Software bzw. andere elektronische Geräte bereitstel¬len zu können. Die Schwerpunktgebiete dieser Aktivitäten sind Europa, Amerika und der ostasiatische Raum . Als wichtige Allianzen wären zu nennen :

- World Partners Company: Neben der amerikanischen AT&T, dem umsatzstärksten Telekommunikationsunternehmen der Welt, gehören dieser Allianz der Zusammenschluß Unisource, die japanische Fernverkehrsgesellschaft KDD, Singapore Telecom und als assoziierte Mitglieder weitere Telekomgesellschaften aus Asien und Australien an.

- Unisource ist ein 1992 gegründetes Joint Venture von niederländischen, schwedischen, schweizerischen und spanischen Telekommunikationsunternehmen.

- Concert Communication ist eine Allianz aus der British Telecom (BT) und der amerikani¬schen Telefongesellschaft MCI, die sich beide unter den zehn umsatzstärksten ihrer Branche befinden.

- Global One: Ebenso wie Concert Probleme mit der US-Kartellbehörde hatte, wurde auch diese Allianz erst nach langen Verhandlungen im Juli 1996 von der EU-Kommission genehmigt . Es handelt sich um ein Joint-Venture aus der Deutschen Telekom AG, der France Telekom und Sprint Corp., dem drittgrößten Telekommunikationsunternehmen der USA.

- Vebacom GmbH: Dieses vor allem auf dem deutschen Markt aktive Gemeinschaftsunter¬nehmen besteht aus der Veba AG (Stromversorger), der britischen Cable & Wireless sowie seit Oktober 1996 dem Energiekonzern RWE.

Die Bildung dieser sowie einiger weiterer kleinerer Allianzen ist ein dynamischer Prozeß. Das Erschließen von Finanzquellen (für Aufkäufe und Beteiligungen) und kartellrechtliche Hürden sind die größten Hemmnisse dieser Entwicklung . Da jedoch davon ausgegangen wird, daß in Zukunft nur noch wenige Global Player Chancen auf den Märkten für Tele¬kommunikation, Datenverarbeitung und multimediale Anwendungen haben werden , versuchen die Konzerne weiterhin, diese Probleme aus dem Weg zu räumen, um sich die besten infrastrukturellen Ausgangspositionen zu sichern.

Folge der Verschärfung dieses internationalen Wettbewerbes wird der Abbau von Arbeits¬plätzen in den Telekommunikations-Stammgesellschaften, der nachrichtentechnischen Industrie, der Unterhaltungselektronik und bei Hardwareherstellern sein. Es ist damit zu rechnen, daß die voraussichtlich neu entstehenden Arbeitsplätze in dem Feld \"Multimedia\" die so verlorengehenden Plätze nicht nur quantitativ nicht aufwiegen, sondern sich auch qualitativ durch den Verlust kollektiver Schutzrechte (z.B. bei der sogenannten Scheinselb¬ständigkeit von Telearbeitern) negativ auswirken werden .

Auch bringt die Bildung branchenübergreifender Allianzen möglicherweise Unternehmens¬gebilde hervor, die in mehreren Branchen marktbeherrschend sein können.

\"Dabei gibt die amerikanische Gesetzgebung in den USA ebenso den Weg zu einer neuen Konzen¬trationswelle frei wie die Deregulierung in der BRD - über das Auftreten neuer Anbieter weg bilden sich integrierte Telekommunikationskomplexe heraus. Statt dessen wäre zu fordern, dass kartell¬rechtlich diese Entwicklung nicht unterstützt wird: ein Monopolist auf dem Gebiet der Betriebssysteme wie Microsoft dürfte kein Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen sein wie Microsoft Network, Fernseh- oder Radiosender oder Verlage mit hohem Marktanteil dürften keine Netzbetreiber sein.\"

Auf diesen wettbewerbsrechtlichen Aspekt kann im Rahmen dieser Arbeit lediglich aufmerksam gemacht werden.

 
 

Datenschutz
Top Themen / Analyse
indicator Politische Kontrollrechte des Europäischen Parlaments
indicator Optionsscheine
indicator UNFICYP
indicator Ausschüsse
indicator Pro Censorship in Libraries
indicator Darlegung der Verfehlung
indicator Die Europäische Investitionsbank (EIB)
indicator REGELUNGEN DER UMSTELLUNG
indicator Historische Betrachtung
indicator "Wannabe Idol USA" - Einschränkung der Berichterstattung im Irak-Krieg


Datenschutz
Zum selben thema
icon Erklärung
icon Straftat
icon Integration
icon Staat
icon Koalition
icon Regierung
icon Sozial
icon Arbeitslosenquote
icon Untersuchung
icon Altersteilzeit
icon Verfassung
icon Pflicht
icon Umstellung
icon Organe
icon Politik
icon Unerlaubten
icon Ordnungswidrigkeit
icon Parlament
icon Fraktion
icon Opposition
icon Arbeit
icon Menschenrechtsverletzung
icon Gesetz
icon Versicherung
icon Einkommen
icon Demokratie
icon Währungsunion
icon Gebühren
icon Widerruf
A-Z recht artikel:
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #

Copyright © 2008 - : ARTIKEL32 | Alle rechte vorbehalten.
Vervielfältigung im Ganzen oder teilweise das Material auf dieser Website gegen das Urheberrecht und wird bestraft, nach dem Gesetz.
dsolution