Das Europäische Parlament übt - neben der Haushaltskontrolle - ganz allgemein die politische Kontrolle über sämtliche Tätigkeiten der Europäischen Union aus. Diese Befugnis, die ursprünglich allein die Tätigkeit der Kommission betraf, wurde auch auf den Ministerrat, den Europäischen Rat und auf die Gremien der politischen Zusammenarbeit ausgeweitet, die dem Parlament gegenüber rechenschaftspflichtig sind. Das Europäische Parlament kann im Rahmen dieser Kontrolle Untersuchungsausschüsse einsetzen. Von diesem Recht hat es mehrfach Gebrauch gemacht. Im Falle des \"Rinderwahnsinns\" konnte so die Einrichtung einer Europäischen Veterinäragentur in Dublin durchgesetzt werden. Das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF), das gegen Betrug zu Lasten des Gemeinschaftshaushalts vorgeht, geht ebenfalls auf einen Untersuchungsausschuss und auf eine Initiative seines Kontrollausschusses zurück.
Das Parlament und die Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres
Das Europäische Parlament misst innen- und rechtspolitischen Fragen von gemeinsamem Interesse große Bedeutung bei, wie z.B. der Asylpolitik, der Einwanderungspolitik, der Bekämpfung der Drogenabhängigkeit, dem Betrug und der internationalen Kriminalität.
Es wird regelmäßig konsultiert und über die Zusammenarbeit zwischen den für die Bereiche Justiz und Inneres zuständigen Ministerien der Mitgliedsländer der Union unterrichtet. Das Parlament kann Anfragen oder Empfehlungen an den Rat richten. Einmal jährlich führt es eine Aussprache über die in diesem Bereich erzielten Fortschritte durch.
Die demokratische Kontrolle der Wirtschafts- und Währungsunion
Die Europäische Zentralbank (EZB) hat im Rahmen der Wirtschafts- und Währungsunion sowie der Einführung des Euro eine zentrale Bedeutung. Sie ist eine unabhängige Institution und bei der Festlegung ihres geldpolitischen Kurses souverän. Sie nutzt ihre geldpolitischen Instrumente, um die Stabilität des Euro zu sichern.
Das Parlament spielt bei der Ernennung des Präsidenten der EZB, des Vizepräsidenten und der Mitglieder des Direktoriums der EZB eine wichtige Rolle. Sie werden im Ausschuss für Wirtschaft und Währung angehört und unterliegen dem Zustimmungsvotum des Plenums, bevor sie durch den Rat ernannt werden.
Der Präsident der EZB hat dem Europäischen Parlament auf einer Plenartagung jährlich Bericht zu erstatten. Außerdem erscheinen der Präsident der EZB und andere Mitglieder des Direktoriums regelmäßig vor dem Wirtschafts- und Währungsausschuss. Jedes Jahr finden mindestens vier Sitzungen dieser Art statt.
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