Startseite   |  Site map   |  A-Z artikel   |  Artikel einreichen   |   Kontakt   |  
  


recht artikel (Interpretation und charakterisierung)

Integration

Eu-verträge


1. Finanz
2. Reform

Bevor die Europäische Union in der aktuellen Form zu Papier gebracht wurde, gingen einige wegweisende Verträge voraus. Der für die Währungsunion wichtigste ist jedoch der \"Maastrichter Vertrag\".

1952: Vertrag über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS)
1958: Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EG) / Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) Die drei Gründungsverträge wurden mehrfach geändert.


Wesentlich sind jedoch folgende:
1987: Einheitliche Europäische Akte (EEA)
1993: Vertrag über die Europäische Union (\"Maastrichter Vertrag\")
1999: Vertrag von Amsterdam

Im \"Maastrichter Vertrag\", der am 1.11.1993 in Kraft trat, haben sich die Mitgliedstaaten der EU auf die Schritte verständigt, die am Ende zu einer Wirtschafts- und Währungsunion führen sollten. Für das Zusammenwachsen und als Garantie für eine stabile Wirtschaft wurden Konvergenzkriterien festgelegt, von deren Erfüllung der Beitritt eines Landes zur Euro-Zone abhängig gemacht wurde. Diese Bemessungs-Kriterien sind: Inflationsrate, Zinssätze, Wechselkurs und finanzpolitische Kriterien. Zum 1.1.1999 erfüllten elf Länder diese Kriterien: Deutschland, Österreich, Belgien, Finnland, Frankreich, die Niederlande, Irland, Italien, Luxemburg, Portugal und Spanien. Griechenland wird als 12. Mitglied ab dem 1.1.2001 der Euro-Zone beitreten. Nur Schweden, Dänemark und Großbritannien lehnen bislang eine Teilnahme ab.

Auch nach Vollzug der Währungsunion gelten die Konvergenzkriterien weiter. Jeder EU-Mitgliedstaat muß jährlich einen Bericht vorlegen. Welche Maßnahmen ergriffen werden könnten, sollte ein Euro-Land-Teilnehmer die Kriterien nicht mehr erfüllen, ist im Maastrichter Vertrag und im \"Stabilitäts- und Wachstumspakt\" geregelt. Alle Mitgliedsstaaten haben sich dazu verpflichtet, mindestens einen ausgeglichenen Haushalt anzustreben. Liegt die Defizit-Quote eines Mitgliedes über 3%, zieht das ein Abstimmungsverfahren zwischen der EU-Kommission, dem Wirtschafts- und Finanzausschuß sowie dem ECOFIN-Rat (Rat der Wirtschafts- und Finanzminister) nach sich.

Zuerst wird der betroffene Staat aufgefordert, innerhalb von vier Monaten Maßnahmen zu ergreifen. Kommt das Mitglied dem nicht nach, können Sanktionen verhängt werden. Dazu zählt etwa eine unverzinsliche Einlage, die 0,2% des Bruttoinlandsproduktes beträgt und im äußersten Fall sogar in eine Geldbuße umgewandelt werden kann.

 
 

Datenschutz
Top Themen / Analyse
indicator Vergleich der deutschen Verfassungen von 1871, 1919 und 1949
indicator Was versteht man unter einer Ehe?
indicator Die TREVI-Entscheidung
indicator Die Einkommenssteuer:
indicator Umstrukturierungsbeihilfen:
indicator Vertrag von Maastricht (Vertrag über die Europäische Union)
indicator KSZE
indicator Formen der direkten Kommunikation durch das World Wide Web
indicator Ausländische Kinder und Jugendliche
indicator MEDIZINER IM DIENSTE DER TODESSTRAFE


Datenschutz
Zum selben thema
icon Erklärung
icon Straftat
icon Integration
icon Staat
icon Koalition
icon Regierung
icon Sozial
icon Arbeitslosenquote
icon Untersuchung
icon Altersteilzeit
icon Verfassung
icon Pflicht
icon Umstellung
icon Organe
icon Politik
icon Unerlaubten
icon Ordnungswidrigkeit
icon Parlament
icon Fraktion
icon Opposition
icon Arbeit
icon Menschenrechtsverletzung
icon Gesetz
icon Versicherung
icon Einkommen
icon Demokratie
icon Währungsunion
icon Gebühren
icon Widerruf
A-Z recht artikel:
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #

Copyright © 2008 - : ARTIKEL32 | Alle rechte vorbehalten.
Vervielfältigung im Ganzen oder teilweise das Material auf dieser Website gegen das Urheberrecht und wird bestraft, nach dem Gesetz.
dsolution