Umstrukturierungsbeihilfen verfolgen im Gegensatz zu Rettungsbeihilfen ein langfristiges Ziel, nämlich die Wiederherstellung der Lebensfähigkeit und der Rentabilität des Unternehmens. Sie können nur dann gewährt werden, wenn der Nachweis erbracht wird, dass die Gewährung der Beihilfe im gemeinschaftlichen Interesse liegt. Das ist dann der Fall, wenn die Kosten für die Sanierung des Unternehmens und die Wettbewerbsverfälschung günstiger kommen würden als wenn die Schließung des Unternehmens sich negativ auf die Arbeitnehmer, Zulieferer auswirken würde oder wenn dadurch ein Konkurrent zu einer Monopolstellung gelangen würde.
Im Gegensatz zu Rettungsbeihilfen können Umstrukturierungsbeihilfen in jeder beliebigen Form gewährt werden. Also auch als Steuererleichterungen und Schulderlässen.
5.2.1 Bedingungen für die Genehmigung:
Wiederherstellung der langfristigen Rentabilität und Lebensfähigkeit (Marktstudie)
Vermeidung unzumutbarer Wettbewerbsverfälschungen
Begrenzung der Beihilfe auf das Minimum
Vollständige Umsetzung des Umstrukturierungsplans
Einführung eines Berichts- und Kontrollsystems
Unternehmen darf nicht in der Lage sein, sich aus eigener Kraft zu sanieren
Nur einmal innerhalb von 10 Jahren
5.2.2 Konsequenzen für den Unternehmer:
Um die Konkurrenten ein wenig zu schützen und die negativen Auswirkungen der Beihilfen auf sie einzugrenzen, muss das geförderte Unternehmen Kapazität abbauen.
Es dürfen keine unbedingt notwendigen Neuinvestitionen angeschafft werden
Da sich viele Förderungen über einen Zeitraum von mehreren Jahren hinausstrecken, werden diese Beihilfen zumeist in Etappen genehmigt. Der jeweilige Mitgliedstaat muss dann Bestätigungen für die Umsetzung des Plans bzw. Jahresberichte an die Kommission abliefern.
Bei einer Nichteinhaltung des Umstrukturierungsplans, kann die Kommission auf die Rückzahlung der Beihilfe bestehen.
Positiv sieht die Kommission bei Umstrukturierungsbeihilfen, wenn sie für
Sozialkosten (Abfertigungen, Umschulungsmaßnahmen), die beim Kapazitätsabbau anfallen oder
die Privatisierung staatlicher Betriebe
verwendet werden.
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