Die Sociedad Accidental o en Participación ist keine Handelsgesellschaft im klassischen Verständnis, da sie gemäß Art. 361 lediglich auf die Erreichung eines oder mehrere bestimmter Zwecke gerichtet ist. Die Geschäfte werden von einem oder mehreren Socios gestores, in deren Nahmen, geführt; welche auch unbeschränkt und persönlich für sämtliche Verbindlichkeiten haften. Diese können sich allerdings zur finanziellen Unterstützung socios participes dazuholen, welche gemäß Art. 365 mit ihrer Einlage gegenüber dem socio gestor haften, nicht aber gegenüber Dritten.
Es wird kein Gesellschaftsvertrag bzw. Eintragung ins Handelsregister zur Gründung benötigt. Allerdings ist die Sociedad Accidental o en Participación auch gemäß Art. 361 II keine Gesellschaft oder Rechtssubjekt im Sinne des Art. 2.
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