. Direkte Steuern: Diese Steuern werden bei dem Steuerpflichtigen eingehoben, der sie auch wirtschaftlich zu tragen hat. Steuerzahler und Steuerträger sind identisch. Beispiele sind: Einkommensteuer, Körperschaftssteuer, Gewerbe- u. Grundsteuer
. Indirekte Steuern: Das sind Steuern, bei denen der Steuerzahler un der Steuerträger nicht identisch sind; der Steuerzahler überwälzt sie auf diejenigen, für die er eine Leistung erbringt. Zu den Gruppen gehören vor allem die Verbrauchsteuern (Biersteuer, Tabaksteuer, Mineralerlösteuer, Umsatzsteuer)
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