Innerhalb der Gesetzesgebungsperiode wird der Nationalrat vom Bundespräsidenten in jedem Jahr zu einer Tagung einberufen. Die Sitzungen des Nationalrates sind öffentlich. Die Öffentlichkeit kann nur ausgeschlossen werden, wenn es vom Vorsitzenden oder mindestens einem Fünftel der anwesenden Abgeordneten verlangt und vom Nationalrat beschlossen wird.