Startseite   |  Site map   |  A-Z artikel   |  Artikel einreichen   |   Kontakt   |  
  


recht artikel (Interpretation und charakterisierung)

Ordnungswidrigkeit

Das problem elektronischer zahlungssysteme


1. Finanz
2. Reform

Einer der Vorteile des Internet ist es, daß es nicht nur Werbung, Kauf- bzw. Bestellvorgang und bei digitalisierbaren Waren Vertrieb in einem Medium vereint, sondern, daß auch die Möglichkeit besteht, die Bezahlung über das gleiche Medium zu regeln. Langwierige Bestell- und Bezahlungsvorgänge werden aus dem Weg geräumt. Vorteile elektronischer Zahlungsvarianten im Internet zählt Udo Flohr am Beispiel von ECash auf:

\"If You lose your E-cash, you can get it back with a file-copy command. If someone steals your electric money, you can invalidate the serial number just as you now stop payment on a paper check. And you never have to wonder where this month\'s salery went: Just reconsider your e-mail log to see where you sent each digital cent.\"

Auch aus Sicht von Finanzdienstleistern und Handel gibt es neben der verstärkten Erschlie¬ßung des Internet als elektronischen Markt Gründe, Ressourcen in die Entwicklung elektronischer Zahlungssysteme zu stecken. Beispielsweise ließen sich die Verwaltungs¬kosten, die durch Barzahlungen entstehen (Barzahlungen machen etwa drei Viertel aller Zahlungsvorgänge aus), erheblich verringern, falls sich die elektronische Zahlungsvariante (z.B. via Chipkarte auch außerhalb von Computernetzen) flächendeckend durchsetzen sollte.

\"Die Kosten für Handel und Banken, die sich aus der Verwaltung des Bargeldes ergeben, sind für Europa auf 45 Mrd. US-Dollar geschätzt worden. Käufer, die statt Münzen Chipkarten verwenden, könnten zur Entstehung des reibungslosen Kapitalismus (Gates) beitragen.\"

Elektronische Zahlungsweisen müssen jedoch eine Reihe von Anforderungen erfüllen, um von allen in finanzielle Transaktionen involvierten Marktpartnern akzeptiert zu werden :

1. Sicherheit: Das Internet ermöglicht eine neue Dimension von Betrug. Die durch Compu¬terkriminelle angerichteten Schäden schätzt man heute schon allein in der Bundesrepublik Deutschland auf eine mindestens dreistellige Millionenhöhe . Wenn sich elektronische Zahlungen erst einmal etabliert haben und sich ihre Sicherheitsmechanismen dann als unzureichend erweisen sollten, würden sich bei der hohen Nutzerzahl des Internet weit höhere Betrugsmöglichkeiten eröffnen.

2. Authentifikation: Auch hier bieten offene Computernetze ganz neue Betrugsmöglichkei¬ten. Während Banknoten und Münzen durch physikalische Merkmale wie Wasserzeichen authentifizierbar und Fälschungen physikalisch erkennbar sind, ist dies bei elektronischem Geld nicht mehr der Fall. Vertreter der Deutschen Bundesbank warnen bereits davor:

\"Wenn Computerhacker den Verschlüsselungscode des elektronischen Netzgeldes geknackt haben und sie Falschgeld im Datennetz in Umlauf bringen, lassen sich diese Werteinheiten physikalisch nicht von echtem digitalen Geld unterscheiden.\"

Sichere Erfüllung der Anforderungen 1 und 2 liegen im Interesse aller Beteiligten, also von Finanzdienstleistern, Handel und Nutzern.

3. Anonymität: Aus Gründen des Datenschutzes sollte ein Zahlungsverfahren im Internet möglich sein, das ebenso anonym wie eine Barzahlung ist. Dies liegt zwar nicht im Interesse von Handelsunternehmen, für die Zahlungsdaten ihrer Kunden wertvolle Marketingdaten enthalten, und kann eventuell auch das Auffinden von Betrügern erschweren oder gar verhindern, doch es erfüllt das Bedürfnis des privaten Nutzers nach Schutz der Privatsphäre.

4. Diversibilität: Darunter versteht man die Teilbarkeit des Geldes in beliebige Werteinhei¬ten. Vor allem die kommerziellen Anbieter von Information und Unterhaltung (Musik, Netztexte usw.) haben ein Interesse daran, die digitale Zahlung so zu vereinfachen, daß auch Kleinstbeträge, die z.B. für das Lesen einer WWW-Page anfallen, mit vertretbarem Aufwand abgerechnet werden können. \"So electric money will come in cent or less demonations that can make high-volume, small-value transactions on the Internet practical.\" Die Vereinfachung der Zahlungsweise im \"Microcash\"-Bereich kann jedoch nur durch Vereinfachung der Sicherheitsmechanismen und somit auf Kosten der Sicherheit erreicht werden.

5. Handlichkeit : Digitale Zahlungsmittel sollten nicht ortsgebunden sein. Es sollte möglich sein, digitales Geld mit sich herumzutragen und an verschiedenen Stellen auszuge¬ben oder zu lagern.

6. Einfache Benutzung: Elektronische Zahlungssysteme sollten unkompliziert und nutzer¬freundlich strukturiert sein. So sollte beispielsweise für den Nutzer übersichtlich erkennbar sein, wie viel Geld er bei welcher Transaktion wann an wen gezahlt hat.

7. Allgemeine Anerkennung: Seit jeher war es die Eigenschaft des Geldes, im Gegensatz zu anderen Tauschmitteln nicht nur in eingeschränkten Kreisen, sondern allgemein anerkannt zu sein. Diese Eigenschaft muß auch das elektronische Geld erfüllen. Da es sich jedoch in den meisten Systemen um virtuelle Zahlenketten aus Einsen und Nullen handelt, wird dies nur gelingen, wenn deren beliebige Vervielfältigung ausgeschlossen ist. Die allgemeine Anerkennung der jeweiligen digitalen Währung hängt also von der Sicherheit ab.

8. Möglichkeit der Off-Line-Benutzung: Das Geld sollte auch unabhängig von einem Zentralrechner ausgegeben werden können.

9. Unbegrenzte Haltbarkeit: Es muß eine Möglichkeit gefunden werden, das elektronische Geld für einen unbegrenzten Zeitraum zu speichern. Diese Forderung scheint aufgrund der Speichermöglichkeiten der Computertechnik relativ einfach erfüllbar zu sein, doch ist z.B. auch die mögliche Anfälligkeit gegen Computerviren und Systemabstürze zu bedenken.

Ebenso wie die Anforderungen 3,5, 6 und 8 ist dieser Punkt vor allem für die Nutzerakzeptanz von Bedeutung. Nur wenn elektronisches Geld diese Anforderungen erfüllt, wird es von Konsumenten als Fortschritt angesehen und hat eine Chance, sich flächendeckend durchzusetzen. So gesehen ist dies auch eine Voraussetzung für die allge¬meine Anerkennung einer elektronischen Währung.

 
 

Datenschutz
Top Themen / Analyse
indicator Wirtschaftsgut Medien?
indicator Die Gaskammer
indicator Offenlegung
indicator Fakten zur Todesstrafe
indicator Verkehrsbeschr"nkungen
indicator Wesentliche Einrichtungen:
indicator "Behandlungsbedürftigkeit" oder "Pflegebedürftigkeit"?
indicator Das Außenverhältnis
indicator Konstitutive Merkmale von Marken
indicator Steuerrecht


Datenschutz
Zum selben thema
icon Erklärung
icon Straftat
icon Integration
icon Staat
icon Koalition
icon Regierung
icon Sozial
icon Arbeitslosenquote
icon Untersuchung
icon Altersteilzeit
icon Verfassung
icon Pflicht
icon Umstellung
icon Organe
icon Politik
icon Unerlaubten
icon Ordnungswidrigkeit
icon Parlament
icon Fraktion
icon Opposition
icon Arbeit
icon Menschenrechtsverletzung
icon Gesetz
icon Versicherung
icon Einkommen
icon Demokratie
icon Währungsunion
icon Gebühren
icon Widerruf
A-Z recht artikel:
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #

Copyright © 2008 - : ARTIKEL32 | Alle rechte vorbehalten.
Vervielfältigung im Ganzen oder teilweise das Material auf dieser Website gegen das Urheberrecht und wird bestraft, nach dem Gesetz.
dsolution