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recht artikel (Interpretation und charakterisierung)

Arbeitslosenversicherung


1. Finanz
2. Reform

Arbeitslosigkeit: Arbeitslosengeld, so
- arbeitslos, arbeitsfähig und arbeitswillig ist
- Wartezeit: In Rahmenzeitraum v 2 Jahren 1 Versicherungsjahr, bei jedem weiteren Versicherungsfall nur 28 Versicherungswochen.
Sperrfrist des Arbeitslosengeldes für 4 Wochen bei Beendigung des Arbeitsvertrages durch
- Selbstkündigung

- Einvernehmlicher Lösung
- Fristablauf
- 2 Wochen Rückzahlung und 8 Wochen zukünftige Sperre bei Pfusch-Einkommen
Höhe des Arbeitslosengeldes: Einkommensabhängiger Grundbetrag plus Familienzuschuss.

Leistungsausschluss bei
* Arbeitsunwilligkeit: Weigerung, eine durch das AMS vermittelte, zumutbare Beschäftigung anzunehmen. Zumutbar bedeutet angemessene Entlohnung, keine Gefährdung v Gesundheit oder Sittlichkeit, keine Erschwerung künftiger Arbeit. Kein so starker Berufsschutz wie bei der Invalidität etc.

Mutterschaft: Früher Karenzgeld aus der AlV, jetzt Kindergeld aus dem FLAF.

Notstand: So eine Notlage vorherrscht, dh Befriedigung notwendiger Lebensbedürfnisse unmöglich ist, gebührt Notstandshilfe, Berufsschutz entfällt jedoch. Danach Sozialhilfe.

 
 

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