Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (AZ: 5 AZB 21/94( ist die \"Scientology Kirche\" keine Kirche, sondern eine Organisation, die unter einem kirchlichen Mantel wirtschaftliche Interessen verfolgt. Mitgliedschaft und religiöse Dienste seien weitgehend kommerzialisiert. Die Scientologen betreiben ein Gewerbe, das Außendienstmitarbeiter beschäftige, die für die Anwerbung von Mitgliedern Provisionen erhalten. Zu diesen Erkenntnissen kam das Gericht bei der Prüfung seiner Zuständigkeit für die Klage eines ehemaligen Mitarbeiters der \"Scientology Kirche\". Abgelehnt wurde die Argumentation der Sekte, daß auf Grund der Kirchenautonomie Arbeitsgerichte nicht für Streitigkeiten um Vergütungen zuständig seien. Auf Grund der erheblichen Bedeutung des Urteils wurde das Bundesverfassungsgericht eingeschaltet.
Mit der Überschrift \"Unser Traum ist eine drogenfreie Gesellschaft\" wirbt die Scientology Tarnorganisation \"Narconon\" als \"Drogenrehabilitations\"-Zentrum. Drogenabhängige werden über Wochen täglich 4 bis 6 Stunden in der Sauna einer scientologischen Reinigungskur unterzogen, die in Verbindung mit einer Handvoll hochdosierter Vitamine zwischen 3.000 und 6.000 DM kostet. Dabei soll sich der Abhängige von Drogen und radioaktiven Strahlen befreien und gegen Radioaktivität immun werden.
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