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recht artikel (Interpretation und charakterisierung)

Verschiedene möglichkeiten der besteuerung


1. Finanz
2. Reform

A. Übersicht Findet Handel zwischen zwei oder mehreren Ländern statt und wird an Steuergrenzen Umsatzsteuer erhoben, sind grundsätzlich vier Möglichkeiten denkbar: Steuern können entweder nur im Import- oder im Exportland, in keinem Land oder in beiden Ländern erhoben werden. Abhängig von der Erhebung der Steuer, spricht man von verschiedenen Besteuerungsprinzipien. Tabelle 1 gibt eine Übersicht über die Möglichkeiten der Steuererhebung:
Keine Besteuerung im Exportland Besteuerung im Exportland
Besteuerung im Importland Bestimmungsland¬prinzip Doppelte Besteuerung
Keine Besteuerung im Importland Keine Besteuerung Ursprungslandprinzip
Tabelle 1: Möglichkeiten der Besteuerung
Im folgenden werden die Eigenschaften und die Folgen des Bestimmungslandprinzips und des Ursprungslandprinzips weiter vertieft. Grundsätzlich existieren auch die Möglichkeiten "Doppelte Besteuerung" und "Keine Besteuerung", aber da sie für die Diskussion um die Umsatzsteuerharmonisierung in der EU keine Rolle spielen, werden sie nicht weiter betrachtet.
Abhängig von der Frage, wo die Umsatzsteuer erhoben wird, ist zu klären, welche Wirkungen beide Besteuerungsformen haben. Grundsätzlich ist zu fordern, daß "... die Besteuerung des Außenhandels wettbewerbsneutral sein soll." Der Begriff "Wettbewerbs¬neutralität" ist nicht eindeutig definiert; es sind folgende Versionen zu unterscheiden:
1. In einer idealen Welt ohne Steuern führt Handel zu einem internationalen PARETO-Optimum. Werden die Bedingungen für ein solches Optimum auch durch die Besteuerung nicht verletzt, spricht man von allokationspolitischer Wettbewerbsneutralität.
2. Die Situation nach Einführung der Besteuerung wird mit einer Situation ohne Besteuerung verglichen: Ändern sich die Außenhandelsströme in Niveau und Struktur nicht, spricht man von zahlungsbilanzpolitischer Wettbewerbsneutralität. Sie wird in dieser Arbeit nicht behandelt.
3. Sind "... alle Handelspartner in "angemessenem Ausmaß" am Aufkommen der Steuer beteiligt ..." , so spricht man von fiskalpolitischer Wettbewerbsneutralität. Nicht eindeutig definiert ist, was unter "angemessenen" verstanden wird. Gezeigt wird aber, daß unterschiedliche Besteuerungsprinzipien unterschiedliche fiskalpolitische Konsequenzen haben.
Für die verschiedenen Besteuerungsprinzipen ist zu prüfen, in wieweit sie diese Bedingungen erfüllen. Dazu wird ein einfaches Modell mit einstufiger Produktion verwendet, in dem sich der Außenhandel zwischen zwei Ländern abspielt (Inland und Ausland). Von Transaktionskosten wird abgesehen.

 
 

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