Um Bundespräsident zu werden, muss man erst mal Abgeordneter im Bundestag sein. Wenn ein neuer Bundespräsident oder ein neue Bundespräsidentin gewählt wird (oder der bisherige wieder gewählt wird), tritt die Bundesversammlung zusammen. Dies geschieht alle fünf Jahre. In der Bundesversammlung sind alle Abgeordneten des Deutschen Bundestages vertreten. Dazu kommen genau so viele Personen, die von den Landtagen der einzelnen Bundesländer gewählt werden. So wird sichtbar zum Ausdruck gebracht, dass der Bundespräsident sowohl den Bund als auch die Länder repräsentiert.
Somit müsste man erst mal Abgeordneter im Bundestag werden, und wie das Funktioniert, ist bei Frage 11 genau erklärt.
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