Der ,,Malleus Maleficarum\", zu Deutsch ,,Hexenhammer\", stellt eine Art Hexendogmatik dar und wurde von den beiden Inquisitoren Sprengler und Institoris verfasst. Da dieses Werk jedoch auf heftigen Widerstand stieß, erließ Papst Innozenz VII im Jahre 1484 die Bulle ,,summis desiderantes affectibus\", durch die einerseits der Zauberglaube zu einem rechtlichen Begriff werden und andererseits dieser neuen Sekte Einhalt geboten werden sollte.
Innozenz erläuterte in dieser Bulle, dass er von Hexen beiderlei Geschlechts hörte, die vom richtigen Glauben abfallen, mit dem Teufel buhlen, Schaden anrichten, Lebewesen mit Krankheit beschlagen, die Fruchtbarkeit hemmen und andere zu Missetaten anregen würde.
Am Schluss seiner Schrift erlaubte er den Verfassern des ,,Hexenhammers\", solche Menschen nach ihren Verbrechen zu züchtigen, in Haft zu bringen und ,,an Leib und Vermögen zu strafen\".
Der vor allem als Reaktion gegen die Schwierigkeiten in Brixen entstandene ,,Hexenhammer\" stellte die umfassendste Darlegung des Hexenwesens dar. Ihr erster Prozess 1485 hatte sogar zur Folge, dass sie vom Tiroler Landesfürsten Golser aus dem Lande verwiesen wurden.
Trotzdem war der ,,Malleus Maleficarum\" das meistgedruckte Werk in der Neuzeit.
Die Verfasser lehnten sich bei der Schreibung sehr an vorhergegangene Werke, wie zum Beispiel die Stellen im Alten und Neuen Testament, die sich auf den Teufel und Zauberei beziehen, an. So gesehen war der Hexenhammer nichts Neues mehr, sondern eigentlich nur eine Zusammenfassung der bisher existierenden Hexenliteratur.
Nur in drei Punkten wiesen Sprengler und Institoris eine eigene Auffassung auf:
1. Der Schadenzauber oder Malefizium stand im Mittelpunkt ihres Werkes
2. Sie betrachteten besonders das weibliche Geschlecht als gefährdet
3. Sie versuchten den weltlichen Gerichten die Durchführung der Hexenprozesse aufzuerlegen
Als Vorlage des Hexenhammers diente vor allem der ,,Directorium Ininquisitorum\", der alle Zaubereien, die als Hexereien galten, beinhaltete. Dieses Werk wurde in der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts von dem Generalinquisitor Nikolaus Eymericus geschrieben und wurde zu einem für die Inquisitoren sehr geeigneten Handbuch der Ketzerverfolgungen.
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