Art:
Reine Personengesellschaft
Firma:
Personenfirma
Haftung:
Alle Gesellschafter sind Vollhafter (sie haften unbeschränkt u. solidarisch, und nach dem Austreten noch 5 Jahre für alle Schulden die bei ihrem Austritt bereits bestanden haben
Geschäftsführung:
Jeder Gesellschafter ist zur Geschäftsführung berechtigt und verpflichtet
Mitarbeit:
Jeder Gesellschafter ist zur Mitarbeit verpflichtet und berechtigt (kann aber im
Gesellschaftsvertrag anders vereinbart werden)
Vorteile:
volle Kontrollmöglichkeit aller Unternehmer
Arbeitsteilung möglich
erweiterte Finanzierungsmöglichkeiten
Nachteile:
Konkurrenzverbot (s BS 15)
unbeschränkte, solidarische Haftung. Diese gilt sogar 5 Jahre nach dem Ausscheiden
für alle Schulden, die beim Austritt bestanden!)
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