- enthält die allgemeinen technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen in
DIN 18299 bis DIN 18421 und DIN 18451.
wird z.B. vereinbart "Mauerarbeiten gemäß DIN 18330" , so sind diese Arbeiten
nach diesem Standard auszuführen.
- beachtet der AN sie nicht, so kann seine Leistung mangelhaft sein.
- der AG braucht eine infolge Nichtbeachtung der techn.Vorschriften mit wesentlichen Mängeln behaftete Leistung erst gar nicht abnehmen und kann ordnungsgemäße
Erfüllung verlangen.
|