Völkerrechtssubjekte sind insbesondere Staaten und internationale Organisationen.
Zwischen Staaten besteht grundsätzlich das Prinzip der gegenseitigen Anerkennung, was die Anerkennung der jeweiligen souveränen Staatsgewalt, des Staatsvolkes und des Staatsgebietes einschließt.
- "Volk" ist hierbei die Gesamtheit der Menschen, die zu einem
bestimmten Staat in einem gegenseitigen Treueverhältnis stehen.
- Unter "Gebiet" ist jener Teil der Erdoberfläche, des Untergrundes
und des Luftraumes zu verstehen, über den ein Staat seine
Herrschaft ausübt (territoriale Souveränität).
- Die souveräne Staatsgewalt umfasst die Gebiets- und die
Personalhoheit, d.i. das Recht zur Ausübung der höchsten,
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