Am 1. Juli 1998 wurde die Europäische Zentralbank (EZB) gegründet. Der Sitz der Bank ist in Frankfurt am Main. Die Europäische Zentralbank und die Notenbanken der Mitgliedstaaten bilden das Europäische System der Zentralbanken (ESZB). Das ESZB wird für die Stabilität des Euro verantwortlich sein. Die neue Zentralbank wird ab Beginn der dritten Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion, also ab Jahresbeginn 1999, die Verantwortung für die gemeinsame Geldpolitik übernehmen.
Vorrangiges Ziel der ESZB ist die Gewährleistung der Preisstabilität des Euro. Um dieses Ziel zu erreichen, wird sie laut ihrer Satzung völlig unabhängig vom Einfluß anderer EU-Stellen oder nationaler Regierungen agieren können. Soweit dies ohne Beeinträchtigung des Ziels der Preisstabilität möglich ist, unterstützt das ESZB die allgemeine Wirtschaftspolitik der EU, um zur Verwirklichung der Aufgaben der EU beizutragen. Zu diesen Aufgaben der Gemeinschaft zählt es, eine ausgewogene Entwicklung des Wirtschaftslebens, ein beständiges, nichtinflationäres und umweltverträgliches Wachstum, einen hohen Grad an Konvergenz der Wirtschaftsleistungen und ein hohes Beschäftigungsniveau zu fördern. Der Rat der Europäischen Kommission kann auf Empfehlung der EZB oder der Europäischen Kommission nach Anhörung der EZB Vereinbarungen über ein Wechselkurssystem für den Euro gegenüber Drittlandswährungen treffen oder allgemeine Orientierungen für die Wechselkurspolitik gegenüber diesen Währungen treffen. Diese Orientierungen dürfen das vorrangige Ziel des ESZB, die Preisstabilität zu gewährleisten, nicht beeinträchtigen.
Oberstes Entscheidungsgremium der Europäischen Zentralbank ist der Rat der EZB, in dem neben den Mitgliedern des EZB-Direktoriums jedes Teilnehmerland durch seinen Notenbankpräsidenten vertreten sein wird. In diesem Gremium fallen die Entscheidungen der Geld- und Währungspolitik nach dem Grundsatz "ein Sitz, eine Stimme".
Das Direktorium der EZB besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten und bis zu vier weiteren Mitgliedern. Die Mitglieder des Direktoriums werden auf acht Jahre bestellt. Mitglieder des Direktoriums können nur für eine Amtszeit bestellt werden. Der EZB-Präsident hat auch das Recht, an Sitzungen des Rates der EU-Fachminister teilzunehmen, wenn Themen im Zusammenhang mit Zielen und Aufgaben des ESZB auf der Tagesordnung stehen.
Um die Unabhängigkeit zu garantieren, darf die Chefetage der Europäischen Zentralbank keine Weisungen von Organen oder Einrichtungen der EU oder der Mitgliedstaaten entgegennehmen.
|