| |||
DEF.: Bereich der Gemeinschaftsaufgaben des Bundes und der Länder "Bündelung der Erfahrungen, die mit einem gewaltengeteilten Bundesstaat mit vielgestaltiger Selbstvewaltung, pluralistischer Interessensdifferenzierung und polit. Meinungsvielfalt gemacht wurden, wenn es galt Gesellschaftsforderungen zu befriedigen, Probleme zu lösen oder einen Konsens herzustellen. Speziell in Deutschland gibt es durch die vielfaltigen Verflechtungen einnen Kooperativen Förderalismus | |||
Copyright © 2008 - : ARTIKEL32 | Alle rechte vorbehalten.
Vervielfältigung im Ganzen oder teilweise das Material auf dieser Website gegen das Urheberrecht und wird bestraft, nach dem Gesetz.