Auf der Importseite ist zwischen preisbeeinflussenden und mengenbeeinflussenden Handelshemmnissen zu differenzieren.
Zu den quantitativen Importbeschränkungen zählen die Importkontingente. Importkontingente, die entweder die Importmenge oder den Importwert eines bestimmten Produkts begrenzen, existieren in Form von Global- und Einzelkontingenten. Bei den Globalkontingenten wird eine Obergrenze für den gesamten Import eines Gutes festgelegt, während bei den Einzelkontingenten Importquoten durch bilaterale Handelsvereinbarungen für einzelne Lieferstaaten festgeschrieben werden.
Maßnahmen, die den Import bei der Einfuhr preislich belasten und somit zollähnliche Wirkung haben, treten in Form von Einfuhr -Abschöpfungen, -Depots und oder -Gebühren auf. Während Importgebühren oder Abgaben, solange sie nicht stark überhöht sind, nicht notgedrungen handelshemmend wirken, sind Einfuhrabschöpfungen, wie sie im Rahmen der Gemeinsamen Agrar Politik (GAP) der EU zur Anwendung kommen, stark protektionistisch. Um das im Vertrag von Maastricht verankerte System von Mindestpreisen durchzusetzen, werden Einfuhrabschöpfungen in Höhe der Differenz zwischen dem niedrigeren Weltmarktpreis und dem festgelegten Mindestpreis im Binnenmarkt erhoben.
Bei Importdepots muß der Importeur bei Einfuhr einen Bruchteil des Importwertes bei der inländischen Notenbank zinslos hinterlegen. Das Ausmaß dieser einfuhrbeschränkenden Maßnahmen hängt von \"der Höhe der zu hinterlegenden Summe, der Hinterlegungsdauer, der Refinanzierungsmöglichkeit der Importeure, der Überwälzbarkeit des preiserhöhenden Effektes auf den Verbraucher\" ab.
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