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recht artikel (Interpretation und charakterisierung)

Gliederung nach der abhängigkeit von den persönlichen verhältnissen des abgaben-pflichtigen


1. Finanz
2. Reform

. Personen(Subjekt)steuern: Für die Bemessung dieser Steuern sind die persönlichen Verhältnisse (z.B. Alter, Familienstand und Wohnsitz) von Bedeutung. Beispiele sind die Einkommensteuer (Lohnsteuer), Vermögensteuer
. Sachsteuern(Real- oder Objektsteuern): Die Höhe dieser Steuern ist von den persönlichen Verhältnissen des Steuerpflichtigen unabhängig. Beispiel sind die Gewerbesteuer und die Grundsteuer

 
 

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