Im allgemeinen sind zum Beschluß des Nationalrates erforderlich:
ein Präsenzquorum: mind. 1/3 der Abgeordneten muß anwesend sein
und
ein Konsensquorum: die unbedingte Mehrheit der abgegebenen Stimmen (mehr als die
Hälfte).
Für manche Beschlüsse benötigt man mehr anwesende bei dem Quoren (Schulangelegenheiten, Verfassungsbestimmungen,..). Erhebt der Bundesrat gegen einen Gesetzesbeschluß des Nationalrates Einspruch, so knn der Nationlrat diesen Einspruch durch einen Beharrungsausschuß unwirksam machen.
Beschlüsse Präsenzquorum Konsensquorum
allgemeine 1/3 mehr als 1/2
besondere 1/2 2/3
Beharrungsbeschluß 1/2 mehr als 1/2
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