Klassisch erscheint die Tätigkeit als Gerichtsreporter. Für seinen Aufgabenbereich ist juristisches - vor allem prozessualrechtliches - Wissen unerlässlich. Allerdings ist die Arbeitsweise eines Reporters in der Praxis maßgeblich von dessen Ausdrucksvermögen abhängig: Die Szenerie einen Verhandlungssaales und des stattfindenden Prozesses muss - besonders aufgrund der Tatsache der Nichtzulassung audi-visueller Medien, selbst im öffentlichen Prozess - , genau, lebhaft und bildreich beschrieben werden. Dies könnte nachdem was allgemein über den Sprachgebrauch von Juristen bekannt ist , ein Hinderungsgrund sein.
Gerhard Mauz (am 29. November 1925 in Tübingen geboren) galt bis zu seinem Tod 2003 als der bedeutendste Gerichtsberichterstatter in der deutschen Nachkriegsgeschichte, allerdings war er kein Jurist im klassischen Sinne. Zwar studierte er Strafrecht , jedoch lag sein Hauptaugenmerk auf der Psychologie, Psychopathologie und Philosophie, wo er "die Grundkenntnisse für seine sensiblen, psychologischen Analysen, die zu seinem Markenzeichen wurden" erwarb.
Zunächst startete Mauz seine Karriere beim Rundfunk, landete später als freier Mitarbeiter bei der "Welt", um vom 1. Mai 1964 an jene legendären Gerichtsreportagen für den "Spiegel" zu schreiben, ehe er nach seinem Ruhestand 1990 in seiner Position von der von der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" abgeworbenen Gisela Friedrichsen beerbt wurde.
Ein weiterer bekannter Gerichtsberichterstatter ist Norbert Leppert. Geboren wurde der Jurist 1945 in Lübeck. Seit 1971 arbeitet er als Gerichtsreporter bei der \"Frankfurter Rundschau\". Seine Berichterstattung über bedeutende Fälle in der Kriminalgeschichte der Bundesrepublik reicht von NS-Verfahren über Terroristenprozesse bis zu Wirtschaftskriminalität und Korruption. Neben seinen Kriminalromanen "Stadt im Zwielicht" und "Unter der Robe" hat Leppert mehrere Drehbücher für Kriminalserien geschrieben.
Dass Redaktionen einen Mitarbeiter ausschließlich für die Gerichtsberichterstattung abstellen, ist zur Seltenheit geworden. Selbst (juristisch ausgebildete) Leute wie Dietmar Hipp ("Spiegel"- Korrespondent beim Bundesverfassungsgericht), Ralf Nehmzow (Gerichtsreporter des "Hamburger Abendblattes"), Christian Rath (Justiz-Korrespondent der "tageszeitung"), Reinhard Breidenbach (Chefreporter der "Verlagsgruppe Rhein-Main"), Bettina Mävers ("Handelsblatt") oder Sonnhild Maier ("Stuttgarter Zeitung") bestreiten einen Großteil ihrer Arbeit mit den Schreiben über allgemein- oder rechtspolitische Themen. Im Gegensatz zu Wirtschafts- und Wissenschaftsjournalisten wird die Gerichtsberichterstattung nicht von fachlich ausgebildeten Personen ausgeübt, vielfach werden Volontäre oder "freie Mitarbeiter" mit diesen Aufgaben betraut, "ohne jede Vorbildung, ohne jedes Verständnis für die prozessualen Gegebenheiten und die sachlichen Zusammenhänge," wie der Heidelberger Rechtsanwalt Wolfgang Ferner anlässlich der Verleihung des Regino-Preises (Auszeichnung für die besten Justiz-Reportagen) im Jahre 2001 sagte.
Hinzu kämen laut Ferner aber noch zwei weitere Aspekte, die es häufig unmöglich machten, "etwas Vernünftiges zu schreiben: Zeitdruck und Platzmangel. Der sensationelle Diebstahl von 300 Kästen Leergut auf dem Hof des Regionalmarktes in Landau kommt zwar auf Seite 1 des Regionalteiles des Landauer Anzeigers, der Redakteur hat aber nur 28 Zeilen zur Verfügung. Da er während des zweiten Verhandlungstages noch über den Besuch einer wichtigen Persönlichkeit im Nachbarort berichten musste, am dritten Tag in der Redaktion zur Bereitschaft eingeteilt war, hat er im wesentlichen nur die Verlesung der Anklage mitbekommen, den Urteilstenor hat er dann der Einfachheit halber beim Staatsanwalt abgefragt, der ihm auch die wesentlichen die Urteilsgründe mitgeteilt hat. Das ist vieler Orten die Realität in den Redaktionen."
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