Kommission schlägt vor
Parlament nimmt Stellung
Ministerrat beschließt
EU-Gerichtshof kontrolliert
Einstimmige Beschlüsse
Wirtschafts- und Währungsunion
Vollendung des Binnenmarktes
Außen- und Sicherheitspolitik
Qualifizierte Mehrheit
62 von dzt. 82 Stimmen
Durchführungsbestimmungen
4 Arten der Rechtsakten in der EU
Verordnungen: allgemeine Geltung, in allen Mitgliedsstaaten verbindliches Recht der Bürger
Entscheidungen: an einzelne Regierungs- oder Privatpersonen, nur für diese verbindlich
Richtlinien: setzen Ziele fest für Mitgliedsstaaten, Umsetzung bleibt einzelnen Staaten selbst überlassen, Ziele sind verbindlich
Empfehlungen oder Stellungsnahmen: haben keine rechtlich bindende Wirkung
Wirkung des EU-Rechts
Eigenständigkeit: für Mitgliedsstaaten und ihre Angehörigen verbindlich
Zwischen EU-Recht und Nationalem Recht entstehen Spannungen:
Unmittelbare Anwendung des EU-Rechts: EU-Recht verleiht den Mitgliedsstaaten und EU-Bürgern unmittelbare Rechte und Pflichten
Vorrang des EU-Rechts: EU-Recht hat Vorrang vor nationalem Recht, wiederspricht nationales Recht dem EU-Recht, wird es zwar nicht aufgehoben, darf aber nicht angewendet werden.
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