14.10.2002: Gäfgen ist zum ersten Mal von einem Staatsanwalt verhört worden. In dieser sechsstündigen Befragung hat er die Entführung und den Tötung von Jakob gestanden.
27.1.2003: Die Ermittlungen gegen Wolfgang Daschner und einen weiteren Polizisten sind eröffnet worden. Die Staatsanwaltschaft hegt bei beiden den Verdacht, dass sie sich einer Aussageerpressung schuldig gemacht haben. Diese Ermittlungen sind bei dem Urteil gegen Gäfgen noch nicht abgeschlossen.
19.2.2003: Die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen Gäfgen aufgrund erpresserischen Menschenraubs und Mordes. Der Jurastudent Magnus G. legt im Gefängnis Weiterstadt sein 1. juristisches Staatsexamen ab.
9.4.2003: Es ist der erste Tag des Prozesses gegen Magnus G. Die 22. Strafkammer des Landgerichtes Frankfurt erklärt alle früheren Aussagen des Angeklagten für "null und nichtig". Es erfolgt eine Ablehnung des Antrags der Verteidigung auf Aussetzung des Verfahrens.
11.4.2003: Magnus G. gesteht heute an seinem 28. Geburtstag vor Gericht wiederholt die Tat. Er bestreitet hierbei jedoch jeglichen Tötungsvorsatz.
17.6.2003: Gäfgen hat auf beharrliches Nachfragen zugegeben, dass er den Tod von Jakob von vornherein miteinkalkuliert hat. Somit bessert er sein Geständnis nach.
27.6.2003: Am heutigen Tage ist dem Angeklagten Magnus G. von dem Psychiater Prof. Norbert Leygraf die volle Schuldfähigkeit zugesprochen worden.
3.7.2003: Die Staatsanwaltschaft hat lebenslange Haft beantragt. Aufgrund der vielen Mordmerkmale Habgier, Heimtücke und Verdeckung einer besonders schweren Straftat müsse weiterhin die besondere Schwere der Schuld festgestellt werden. Diesem hat sich etwas später auch die Nebenklage angeschlossen.
10.7.2003: Die Verteidigung hat ebenfalls auf lebenslang plädiert, schließt aber hierbei die besondere Schwere der Schuld aus.
18.7.2003: Am heutigen Tag bittet der Angeklagte Gäfgen in seinem letzten Wort um eine " Strafe mit Perspektive". Gleichzeitig sind Presse, Staatsanwälte und Psychiater von ihm kritisiert worden.
28.7.2003: Gäfgen ist zur lebenslanger Haft verurteilt worden. Weiterhin hat das Gericht die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Somit kann der Angeklagte nicht bereits nach 15 Jahren Haft auf Bewährung entlassen werden.
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