In der Antike hingegen galt nicht jeder als Rechtssubjekt. Grundsätzlich untersteht jedes Familienmitglied der Gewalt des Vaters, der über Leben und Tod verfügen kann. Die Frau hatte grundsätzlich nie die Macht über die Kinder.Die Ehe war zur Zeit der Römer eine Privatangelegenheit. Sie ist die in häuslicher Gemeinschaft verwirklichte Lebensgemeinschaft von Mann und Frau. Unmündige können verlobt werden, aber die Ehe ist erst mit Einritt der Mündigkeit gültig. Eine Tochter kann aber nicht ohne ihren Willen verlobt werden.Es gilt das Prinzip der Monogamie. Weiters gilt:
Soldaten dürfen während ihrer Dienstzeit nicht verheiratet sein.
Für Witwen gilt eine zehnmonatige Trauerzeit.
Die Ehegesetze des Augustus
Die strenge Gesetzgebung des Augustus hatte eine Zunahme von Konkubinaten (Konkubinat= eine tolerierte, dauernde Levbensgemeinschaft, die nicht als Ehe anerkannt wird) zur Folge.Diese Gesetzgebung besagt unter anderem:
Männer zwischen 25-60 Jahren, Frauen zwischen 20-50 Jahren müssen verheiratet sein, und zu Beginn dieser Frist mindestens ein eheliches Kind haben.
Wer drei eheliche Kinder gezeugt oder geboren hat, unterliegt keiner Ehepflicht mehr.
Unverheiratete sind erwerbsunfähig, wenn sie nicht innerhalb von 100 Tagen heiraten.
Weiters galt zur Zeit der Römer:
Wenn ein Mann seine Frau beim Ehebruch erwischt, so darf er sie töten.
Für die Scheidung sind keine besonderen Gründe notwendig.
Der Mann hat kein Recht, das Vermögen seiner Frau zu verwalten.
Römisches Recht im 20. Jahrhundert:
Um 1900 tritt das deutsche bürgerliche Gesetzbuch in Kraft. Damit endet die Geltung des röm. Rechts. Einzige Ausnahme: In San Marino gilt noch heute das Ius Commune.
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