Ein hoher Beschäftigungsstand gilt dann als erreicht, wenn in einer Volkswirtschaft nahezu jeder, der für eine Tätigkeit geeignet und ausgebildet ist, auch eine entsprechende Beschäftigung zu einem angemessenen Lohn findet und bekommt.
Vollbeschäftigung bedeutet, dass es keine erwerbsfähigen Personen gibt, die arbeitslos sind. Dies ist jedoch unmöglich, da durch verschiedene Gründe Menschen arbeitslos werden und teilweise auch bleiben.
Ein gebräuchliches Maß für den Beschäftigungsstand ist die Arbeitslosenquote. In der BRD wird sie definiert als Anteil der registrierten Arbeitslosen an den abhängigen Erwerbs-personen. Da sie sich jedoch nur auf Beschäftigte bzw. Arbeitslose bezieht, ist sie unvoll-ständig. So werden Überstunden ebenso wenig erfasst wie Kurzarbeit. Ebenfalls bleibt Schwarzarbeit als Beschäftigungsfall unberücksichtigt. Auch zählen nicht alle Fälle von Arbeitslosigkeit: So z. B. Personen, die unfreiwillig arbeitslos werden, ohne nach neuer Beschäftigung zu suchen, womit die Erwerbstätigkeit zurück geht und Personen, die noch
nicht oder vorübergehend nicht erwerbstätig waren und die durch Mangel an Arbeitsgelegen-heiten von der Arbeitssuche abgehalten werden, was die Nachfrage an Arbeitsplätzen geringer erscheinen lässt, als sie ist.
Schließlich bleiben Selbständige und mithelfende Familienmitglieder bei diesem Beschäftigungsmaß völlig unberücksichtigt.
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