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recht artikel (Interpretation und charakterisierung)

Bund-länder- komission für bildungsplanung und forschungsförderung


1. Finanz
2. Reform

-- langfristiger Bildungsgesamtplan + budget (enthält Aufwendungen für Forschungsforderungen)

Die Empfehlungen der Komission werden den Regierungschefs zum Beschluß vorgelegt. Ein Beschluß kann mit 13 Regierungschefs zustande kommen und bindet nur diejenige (allerdings auch nur politisch und nicht rechtlich), die Leitlinien werden von den Ländern meist stärker angenommen als Gesetze.

 
 

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