Startseite   |  Site map   |  A-Z artikel   |  Artikel einreichen   |   Kontakt   |  
  


recht artikel (Interpretation und charakterisierung)

Gebühren

Ausnahmen fr anlagen der landesverteidigung


1. Finanz
2. Reform

(1) Der Bundesminister der Verteidigung kann fr Anlagen nach _ 3 Abs. 5 Nr. 1
und 3, die der Landesverteidigung dienen, in Einzelf"llen, auch fr bestimmte
Arten von Anlagen, Ausnahmen von diesem Gesetz und von den auf dieses Gesetz
gesttzten Rechtsverordnungen zulassen, soweit dies zwingende Grnde der
Verteidigung oder die Erfllung zwischenstaatlicher Verpflichtungen erfordern.
Dabei ist der Schutz vor sch"dlichen Umwelteinwirkungen zu bercksichtigen.
(2) Die Bundeswehr darf bei Anlagen nach _ 3 Abs. 5 Nr. 2, die ihrer Bauart
nach ausschlieálich zur Verwendung in ihrem Bereich bestimmt sind, von den
Vorschriften dieses Gesetzes und der auf dieses Gesetz gesttzten
Rechtsverordnungen abweichen, soweit dies zur Erfllung ihrer besonderen

Aufgaben zwingend erforderlich ist. Die auf Grund v"lkerrechtlicher Vertr"ge
in der Bundesrepublik Deutschland stationierten Truppen drfen bei Anlagen
nach _ 3 Abs. 5 Nr. 2, die zur Verwendung in deren Bereich bestimmt sind, von
den Vorschriften dieses Gesetzes und der auf dieses Gesetz gesttzten
Rechtsverordnungen abweichen, soweit dies zur Erfllung ihrer besonderen

Aufgaben zwingend erforderlich ist.
(3) Absatz 1 und Absatz 2 Satz 1 gelten nicht im Land Berlin.

 
 

Datenschutz
Top Themen / Analyse
indicator The Presidency
indicator Widerstände und Streiks leiten die Demokratisierung ein
indicator Eherecht heute:
indicator Die Stellung im Rechtssystem der Bundesrepublik Deutschland
indicator Gerichtliches Mahnverfahren
indicator Die Europäische Investitionsbank (EIB)
indicator Fortgesetztes Delikt
indicator Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS)
indicator Aktiengesellschaft (AG)
indicator Die Europäische Zentralbank (EZB)


Datenschutz
Zum selben thema
icon Erklärung
icon Straftat
icon Integration
icon Staat
icon Koalition
icon Regierung
icon Sozial
icon Arbeitslosenquote
icon Untersuchung
icon Altersteilzeit
icon Verfassung
icon Pflicht
icon Umstellung
icon Organe
icon Politik
icon Unerlaubten
icon Ordnungswidrigkeit
icon Parlament
icon Fraktion
icon Opposition
icon Arbeit
icon Menschenrechtsverletzung
icon Gesetz
icon Versicherung
icon Einkommen
icon Demokratie
icon Währungsunion
icon Gebühren
icon Widerruf
A-Z recht artikel:
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #

Copyright © 2008 - : ARTIKEL32 | Alle rechte vorbehalten.
Vervielfältigung im Ganzen oder teilweise das Material auf dieser Website gegen das Urheberrecht und wird bestraft, nach dem Gesetz.
dsolution