1.3.1 Aktien
Die Aktie ist ein Wertpapier, das den Mitbesitz an einer Aktiengesellschaft verbrieft.
Das Grund- oder Aktienkapital einer Aktiengesellschaft ist in Aktien zerlegt.
Die Summe der Nennwerte (\"Nominalwerte\") der Aktien ist gleich dem Grundkapital.
1.3.1.1 Die Ausgabe und der Erwerb von Aktien
Aktien können auf folgende Art erworben werden:
. Übernahme der Aktien als Gründer
. Zeichnung der Aktien (wenn sie zur öffentlichen Zeichnung gelangen)
. Erwerb von Aktien bestehender Unternehmen
1.3.1.2 Emissionskurs
Eine Ausgabe der Aktien unter dem Nennwert (\"unter pari\") ist verboten. Die Ausgabe erfolgt daher stets \"über pari\". Den über den Nennwert hinausgehenden Betrag bezeichnet man als Agio. Das Agio ist laut Aktiengesetz zur Deckung der Gründungs- und Ausgabekosten zu verwenden.
1.3.1.3 Die Rechte des Aktionärs
. Stimmrecht in der Hauptversammlung
. Recht auf einen Gewinnanteil (Dividende)
. Anspruch auf Liquidationserlös bei Auflösung der AG
1.3.1.4 Der Kauf und Verkauf von Aktien
Aktien sind Anteilspapiere. Zu einer Rückzahlung kommt es daher nur, wenn das Unternehmen liquidiert wird.
In allen anderen Fällen müssen die Aktien verkauft werden, wenn der Aktienbesitzer wieder zum investierten Betrag kommen will.
1.3.1.5 Der Aktienkurs
Er wird für die kleinste Einheit der jeweiligen Aktie angegeben.
Das heißt, bei einem Stückkurs (Kurs pro Aktienstück) muß man den Wert (Nominale) der Aktien kennen, um zu wissen, ob der Kurs hoch oder niedrig ist. (geringste Nominale S 100,- in Ö).
1.3.2 Das Investmentzertifikat
Das Investmentzertifikat ist ein Anteilspapier und verbrieft das Miteigentum an einem Investmentfonds. Es gibt im Gegensatz zur Aktie keinen Nennwert, kein Stimmrecht und die Investmentgesellschaft ist zum Rückkauf verpflichtet.
1.3.3 Partizipationsscheine
Partizipationsscheine sind Wertpapiere über Beteiligungen an Banken und Versicherungen. Sie sind wie Aktien unkündbar. Der Eigentümer ist am Gewinn und am Liquidationserlös beteiligt. Er hat kein Stimmrecht, aber ein Auskunftsrecht. Partizipationsscheine sind stimmrechtslosen Vorzugsaktien vergleichbar.
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