Gastarbeiter waren besonders seit Mitte der 60er Jahren in allen europäischen Industriestaaten tätig. Die Bundesrepublik Deutschland war nach Erreichen der Vollbeschäftigung (1957/58) und nach Versiegen der Zuwanderung aus der ehemaligen DDR (1961) auf zusätzliche Arbeitskräfte angewiesen, die vor allem aus den Mittelmeerländern, mit denen besondere Anwerbevereinbarungen bestanden, zuwanderten. Im September 1973 wurde der Höchststand mit 2,6 Mio. Gastarbeitern erreicht. Wegen zunehmender Arbeitslosigkeit untersagte die Bundesregierung am 22.11.
1973 der Bundesanstalt für Arbeit die weitere Anwerbung von Gastarbeitern.
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