Nicht alle Entscheidungen, die im Unternehmen anfallen (z. B. Einkauf, Verkauf oder Verhandlungen mit Kunden) kann ein Unternehmer selber treffen. Daher werden andere Personen bevollmächtigt solche Tätigkeiten durchzuführen. So liegt beispielsweise im Anstellungsvertrag des Fernfahrers üblicherweise die Bevollmächtigung vor, auf der Fahrt anfallende Geschäfte wie Tanken und kleinere Reparaturen im Namen des Vertretenen vorzunehmen [1]. Es ist auch nötig, daß der jeweilige Verhandlungspartner weiß, welche Vollmachten sein gegenüber hat.
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