Erst kurz vor Schluß (Z.65-75) erfährt man durch die Verfasser des Artikels "Die Gerechtigkeitsfalle", was unter "sozialer Gerechtigkeit" zu verstehen ist.
Bevor sie es aber darlegen, sprechen sie von der "schönen" Formel zweier ideengeschichtlicher unterschiedlicher Prinzipien.
· Gerechtigkeit als Chancengleichheit und
· Gerechtigkeit als materielle Gleichheit
Über die Chancengleichheit braucht man bei ihnen kein Wort zu verlieren. Die wird akzeptiert, aber was bei ihnen zu kurz kommt, ist die soziale Gerechtigkeit.
Soziale Gerechtigkeit ist ein Ausgleich von Benachteiligungen, d.h. ein Ausgleich des soziallen Gefälles, der Ausspruch jedes Menschen auf eine Grundausstattung mit bestimmten Gütern zur Befriedigung der Grundbedürfnisse.
Das es aber hier bei der Sorge um die soziale Gerechtigkeit und ihrer Gewährleistung zu falschen Einschätzungen der Behörden kommen kann, dafür nennen die Autoren verschiedene Beispiele und schütten damit das Kind mit dem Bade aus, indem sie die soziale Gerechtigkeit in Frage stellen.
Soziale Gerechtigkeit als ein Grundprinzip ist gut und darf nie in Frage gestellt werden (wie es aber die Verfasser tun), auch wenn manches schief läuft und anders beurteilt werden kann und muss.
Die Autoren des Artikels sind demnach auch selbst diesem Fehler erlegen, in dem sie den Begriff Gerechtigkeit so verwenden, als gäbe es eine verbindliche Definition, und legen fest, wie diese aussehen muss.
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