Dabei vereinbaren die Parteien einen zukünftigen Vertragsabschluss. Die Form des Vorvertrages richtet sich nach der des entgültigen Vertrages. Bei Nicherfüllung können die Wirkungen des nicht abgeschlossenen Vertrages durch richterliches Urteil erlangt werden zb: Das Urteil bringt die Wirkung des Kaufvertrages hervor: Übertragung des Eigentums und Zahlungspflicht.