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recht artikel (Interpretation und charakterisierung)

Reform

Voraussetzungen


1. Finanz
2. Reform

. Persönliche Voraussetzungen / . Finanzierung

. Marketing
. Gewerberechtliche Voraussetzungen



1.1 Persönliche Voraussetzungen

Um ein erfolgreicher Unternehmer zu werden (zu sein) muß man einige Eigenschaften mitbringen und einige Situationen geklärt haben:


. Persönliche Eigenschaften:

- Der Glaube an die eigene Idee
- Keine Scheu vor Streß, Krisen, Konflikten, Risiko, Gefahr
- Lust und Wunsch auf Eigenständigkeit, Flexibilität, Erfolg, Zusammenarbeit

- Kreativität
- Selbstvertrauen
- ...


. Fachliche Qualifikationen:

- Fachkenntnis

- Branchenerfahrung
- Kaufmännische Grundkenntnisse
- ...


. Familiäre Situation


1.2 Finanzierung

. Kapitalbedarf

. Kapitalbeschaffung
. Liquidität
1.2.1 Kapitalbedarf

Unter dem Kapitalbedarf versteht man das benötigte Kapital für:

. Investitionen

Beinhalten Kosten für Maschinen, Grundstücke, Gebäude, Fahrzeuge, usw.
Weiters sollten hier die entstehenden Nebenkosten erfaßt werden (Notariatskosten, Grunderwerbssteuer, ...). Eine gewisse Reserve (ca. 10%) sollten in jedem Fall mit einbezogen werden.


. Waren und Materiallager

Produktionsbetrieb:
Vom geplanten Jahresumsatz muß man den notwendigen Materialverbrauch ableiten und dann die \"Lagerumschlagshäufigkeit\" ermitteln.


Einzelhandelsgeschäft:
Um den Wert des notwendigen Warenbestandes zu ermitteln, ist es notwendig, den Umfang der Ladenausstattung festzustellen und mit den Einkaufspreisen zu kalkulieren.



. den laufenden Bedarf

Unter den laufenden Kapitalbedarf fallen:


- Betriebs- und Hilfsmittelbedarf
- Lagerhaltungskosten
- Überbrückungskosten von Auftragseingang und Zahlungseingang
- Personalkosten

- Außenstände
- Miete, Leasing, Pacht

- Energie-
- Fahrzeugkosten

- Zinsen
- ...

1.2.2 Kapitalbeschaffung

Um das benötigte Kapital, das der Kapitalbedarf angibt, kann auf verschiedene Wege beschafft werden:

. Eigenkapital

. Fremdkapital
- Investitionskredit

- Leasing
- Kontokorrentkredit

- Lieferantenkredit
. Förderungen



1.2.2.1 Eigenkapital

Das Eigenkapital ist das private \"Reichtum\", das man flüssig machen und selbst aufbringen kann. Darunter fallen Spareinlagen, Wertpapiere, Wertgegenstände, aber auch Werte die belehnt werden können, wie zum Beispiel Lebensversicherung, Grundbesitz, ...
Vergrößern kann man das Eigenkapital zum Beispiel durch \"Billigeres Leben\", oder durch Zusammenschluß mit einem Partner zu einer Gesellschaft.



1.2.2.2 Fremdkapital

Da üblicherweise das Eigenkapital zur Unternehmensgründung und -Führung nicht ausreicht, ist man gezwungen, Fremdkapital zu beschaffen.


. Investitionskredit

Dient zur Finanzierung des Anlagevermögens. Sie werden mittel- bis langfristig gewährt, d. h. sie haben eine Laufzeit von etwa 4 bis 20 Jahre.



. Kontokorrentkredit

Der Kontokorrentkredit dient dem laufenden Geschäfts- und Zahlungsverkehr. Alle betreffenden Geldbewegungen werden über dieses laufendes \"Konto\" geführt. Bis zu einem gewissen Betrag, der mit der Bank ausgemacht wurde, kann das Unternehmen frei verfügen.


. Lieferantenkredit

Dieser Kredit wird formlos gewährt. Er entsteht dadurch, daß eine Ware oder Dienstleistung nicht sofort, sondern erst später bezahlt wird. Der Lieferant räumt eine gewisses Zahlungsziel ein z.B.: \"Zahlbar innerhalb von 10 Tagen mit 2% Skontoabzug, innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug\".
Nach diesen 30 Tagen werden bereits Zinsen verrechnet. Der Jahreszinssatz ergibt sich aus folgender Formel:

Skonto (%) * 360
Jahreszinssatz = -------------------
Kreditdauer (Tage)


z.B.:
2 (Skonto) * 360
Jahreszinssatz = -------------------------------- = 36%
30 (Zahlungsziel) - 10 (Skontoziel)
. Leasing

Eine beliebte Finanzierungsalternative ist Leasing. Hier werden Investitionsgüter angemietet und nach einiger Zeit zum Restkaufwert übernommen. Das hat den Vorteil, daß das Eigenkapital geschont wird. Beim Kfz-Leasing ergeben sich auch geringere Versicherungsprämien.



1.2.3 Liquidität

Die Liquiditätsrechnung zeigt, ob auch in den nächsten Monaten nach der Unternehmensgründung noch genügend Mittel flüssig sind oder gemacht werden können um weiterarbeiten zu können.
Dabei ist zu beachten, daß auch ein rentabel arbeitender Betrieb zahlungsunfähig werden kann, z.B. weil die Kunden später als erwartet bezahlen, usw.

Deshalb: Liquidität vor Rentabilität!


Finanzplan

Gegenüberstellung von Zahlungsein- und Ausgängen.

Beispiel:

1. Monat 2. Monat ...
1. Zahlungsmittelanfangsbestand

2. Geplante Einzahlungen
Umsätze (inkl. USt)

Aus Kreditzusagen
Privateinlagen

Sonst. Einzahlungen (inkl. USt)
Summe Einzahlungen (1) + (2)

3. Geplante Auszahlungen
Auszahlungswirksame Kosten lt.

Kostenplan (inkl. USt)
Auszahlungen für Investitionen

(inkl. USt)
Auszahlungen für Material

(inkl. USt)
Privatentnahmen

Zahlungen an Finanzamt
Zinszahlungen/Bankspesen

Sonst. Zahlungen (inkl. USt)
Summe Auszahlungen

Unter-/Überdeckung (1) + (2) + (3)
Deckung des Fehlbetrages

Kontokorrent/Darlehen
Privateinlagen

Sonstiges
Verwendung des Mehrbetrages

1.3 Marketing (siehe Referat Wiesenhofer)

Bevor man ein Produkt überhaupt auf den Markt bringt sollte man sich überlegen


. wem das Produkt Nutzen bringt
. in welchen Regionen und Bevölkerungsschichten man diesen Personenkreis findet
. wieviel ein Kunde bereit dafür zu zahlen ist
. wie man an die Kunden herankommt

. die zukünftigen Verkaufschancen

. Konkurrenz


Das heißt man muß folgende Punkte analysieren:


. Marktumfeld
. Kunden

. Konkurrenz


Marketinginstrumente

. Angebotsgestaltung (Produkt)

. Preisgestaltung (Price)
. Warenverteilung (Place)

. Marktbearbeitung (Promotion)


1.4 Gewerberecht

Gewerbe sind Tätigkeiten, die

. Gewerbsmäßig ausgeübt werden,

. Nicht verboten sind und
. Nicht ausdrücklich vom Anwendungsbereich des Gewerberechts ausgenommen sind (Bergbau, Betrieb von Kinos, Theater, ...).



1.4.1 Einteilung der Gewerbe


. Anmeldungsgewerbe
- Freie Gewerbe (kein Befähigungsnachweis)
- Handwerke (Befähigungsnachweis = Meisterprüfung, Matura für das betreffende Handwerk)
- Nicht bewilligungspflichtige gebundene Gewerbe (Befähigungsnachweis anderer Art; z.B. Gastronomie)
. Bewilligungspflichtige gebundene Gewerbe (Bewilligung notwendig; z.B. Drogist, Waffenhändler)
. Gewerbe, die in Form eines Industriebetriebes ausgeübt werden (grundsätzlich kein Befähigungsnachweis notwendig; Ausnahmen z.B. Baumeister)

1.4.2 Voraussetzungen für Ausübung von Gewerben

1.4.2.1 Allgemeine Voraussetzungen

. Vollendung des 19. Lebensjahres
. Mangel an Ausschließungsgründen (vor allem gerichtliche erfolgte)
. Bei Waffengewerben und Rauchfangkehrer: österreichische Staatsbürgerschaft

1.4.2.2 Besondere Voraussetzungen

. Befähigungsnachweis (falls benötigt)
. Persönliche Zuverlässigkeit für die Ausübung des Gewerbes
. Bedarf nach der Gewerbeausübung bei Rauchfangkehrern und Bestattern
. Keine Bedenken bezüglich Aufrechterhaltung von Ruhe, Ordnung und Sicherheit (Sprengunternehmen im Ortsgebiet?????)


1.4.2.3 Wer muß die Voraussetzungen erbringen?

. Beim Einzelunternehmen

muß der Unternehmer persönlich alle Voraussetzungen erfüllen



. Bei Gesellschaften

muß die Gewerbeberechtigung auf die Gesellschaft lauten.
Die Prüfung auf Zuverlässigkeit erfolgt auf alle Gesellschafter.


1.4.3 Wer kann gewerberechtlicher Geschäftsführer sein?

. Bei Personengesellschaften (auch EEGs)

Ein persönlich haftender Gesellschafter oder ein Arbeitnehmer, der mindestens die Hälfte der wöchentlichen Normalarbeitszeit und vollversichert ist.


. Bei juristischen Personen

muß der Geschäftsführer eine zur Vertretung befugte Person, oder ein Arbeitnehmer, der mindestens die Hälfte der wöchentlichen Normalarbeitszeit und vollversichert ist, sein.


Der Geschäftsführer muß neben den persönlichen Voraussetzungen seinen Wohnsitz im Inland haben, den Befähigungsnachweis erbringen und in der Lage sein, sich im Betrieb zu betätigen.

 
 

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