Gleich den anderen juristischen Personen bedarf auch die GmbH entsprechender Organe, die für sie handeln.
Generalversammlung
bestellt wählt
Geschäftsführer kontrolliert Aufsichtsrat
Generalversammlung
- wird jährlich vom Geschäftsführer einberufen
- besteht aus allen Gesellschaftern
- Aufgaben sind ähnlich der Hauptversammlung der AG
- das Stimmrecht hängt von der Höhe des Geschäfts-
anteils des jeweiligen Gesellschafters ab.
Geschäftsführer:
Führen und vertreten die Gesellschaft
(wie der Vorstand einer AG)
Aufsichtsrat:
Ein Aufsichtsrat muss erst dann gebildet werden, wenn
1. das Stammkapital € 72 000 übersteigt und mehr als 50 Gesellschafter beteiligt sind oder wenn
2. die Satzung einen Aufsichtsrat vorsieht oder wenn
3. die Zahl der Arbeitnehmer 300 übersteigt.
Die Arbeitnehmer müssen im Aufsichtsrat nach den gleichen Vorschriften beteiligt sein wie bei der AG.
Der Aufsichtsrat ist wie bei der AG ein Kontrollorgan.
|